Gültig am:
Publiziert am: 01.09.2023

Das Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. (Die dänischen Behörden stufen die terroristische Bedrohung als signifikant ein).


Reisehinweise für Dänemark

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die dänischen Behörden stufen die terroristische Bedrohung als signifikant ein. Beachten Sie die Warnungen und Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Behörden.
Danish Security and Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei touristischen Attraktionen, am Hauptbahnhof Kopenhagen oder am Bahnhof Nørreport und in grösseren Menschenansammlungen werden vermehrt Taschendiebstähle verübt.

In den Städten Kopenhagen, Århus und Odense kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. In einzelnen Stadtteilen sind Schusswechsel zwischen verschiedenen kriminellen Banden möglich. In Kopenhagen sind die Quartiere Nørrebro und Nordvest am häufigsten davon betroffen.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern. Die dänische Polizei kann unter der Telefonnummer 114 für aktuelle Informationen kontaktiert werden.

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.

Grönland: Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch in Dänemark behandelt werden. Ausserhalb der grösseren Ortschaften besteht kein Mobiltelefonnetz. Diese Tatsachen und die extremen Witterungsbedingungen erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung (z.B. Navigationsgerät und Satellitentelefon). Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung und lassen Sie sich bei Touren von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten.
Grönland Vertretung in Dänemark

Weather Forecast

Visit Greenland: Natural Hazards

Besondere rechtliche Bestimmungen

Informationen zu den Vorschriften im Strassenverkehr, u.a. zur zulässigen Promillegrenze, finden Sie unter
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Die „Freistadt Christiania“ in Kopenhagen hat einen besonderen Status. Diebstähle werden dort in der Regel von der Polizei nicht verfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Christiana reagieren sehr heftig auf Verstösse gegen ihr selbstverhängtes Fotografierverbot.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch in Grönland und auf den Färöer-Inseln nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie vorzeigen, kann die Polizei Sie zum Hotel begleiten, um das Original einzusehen.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Dänisches Aussenministerium: Reise und Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm
Schweizer Botschaft in Kopenhagen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.