Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Pakistan
Teile der Grenze sind vermint. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.
Jammu und Kashmir
Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Während mehrerer Monate schränkte die indische Regierung die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit sowie die Internet- und Telefonverbindungen ein. Nach wie vor besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet einerseits und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen andererseits besteht weiter. Trotz eines im November 2003 erklärten Waffenstillstands kommt es regelmässig zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control), die auch zivile Todesopfer fordern.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: Im November 2019 forderte eine Explosion in Srinagar ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Im Februar 2019 wurden bei einem Attentat auf einen Konvoi der Polizei auf dem Srinagar-Jammu-Highway zahlreiche Personen getötet oder verletzt. Ebenfalls im Februar 2019 wurden bei einem Granatenangriff in Srinagar mehrere Personen verletzt. Im Frühjahr 2018 griffen Protestierende unter anderem auch Touristenfahrzeuge und einen Schulbus an.
Die häufigen Streiks beeinträchtigen den Reiseverkehr. Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.
Von Reisen in den Teilstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.
Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.
Darjeeling (West Bengal)
Im Bezirk Darjeeling kommt es zweitweise zu lokalen Unruhen durch separatistische Gruppierungen. Wie im Sommer 2017 können Streiks und Verkehrsblockaden den Reiseverkehr beeinträchtigen und Versorgungsengpässe verursachen. Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten forderten mehrere Todesopfer und Verletzte. Am 19. August 2017 kam bei Bombenexplosionen in den Städten Darjeeling und Kalimpong eine Person ums Leben und mehrere wurden verletzt. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.
Nordosten
Trotz Anzeichen einer gewissen Beruhigung der Lage kommt es in Teilen dieser Region noch zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Manipur und Nagaland. Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen.
Im Nordosten sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und die Eisenbahn. Zum Beispiel forderten im Oktober 2018 und Februar 2019 Anschläge in Imphal ein Todesopfer und mehrere Verletzte. Im Mai 2019 wurden bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Guwahati (Assam) mehrere Personen verletzt.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.
Von Reisen in den Teilstaat Manipur wird abgeraten.
In den übrigen Gebieten ist erhöhte Vorsicht geboten: Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.
Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Orissa, Uttar Pradesh, West Bengal
In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Attentate und Überfälle auf Dorfbewohner und Behörden kommen vor, vor allem in Chhattisgarh und im Süden von West Bengal. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden Touristenreisen in einzelne Gebiete verboten. Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.