Hilfe bei Notlagen im Ausland

In Not geratene schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige können sich an die schweizerischen Vertretungen wenden oder die Helpline des EDA kontaktieren. Das EDA hilft jedoch nur, wenn die Betroffenen selber alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage organisatorisch oder finanziell zu überwinden.

Empfehlung für Schweizer Staatsangehörige im Krisenfall

Wir bitten Sie, die unten aufgeführten grundlegenden Notfallempfehlungen „Vorsichtsmassnahmen und Verhalten in Krisensituationen” zu befolgen, die wir als allgemeine Massnahme zur angemessenen Vorbereitung betrachten.

Sollte sich eine Krisensituation ergeben, wird die Botschaft Sie kontaktieren und informieren. Bitte teilen Sie der Botschaft jede Änderung Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern usw. mit und informieren Sie uns über Ihre endgültige Abreise aus Georgien oder Armenien. Bitte beachten Sie, dass Informationen in erster Linie per E-Mail und nur dann per Post versandt werden, wenn eine Zustellung per E-Mail nicht möglich ist.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.