Gültig am:
Publiziert am: 10.02.2023

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Irak

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimanieh).
Siehe weiter unten.

Es gibt keine Schweizer Vertretung im Land. Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA in den Irak reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat.

Die Lage bleibt unübersichtlich. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet; das Risiko von Entführungen (teilweise mit Todesfolge) durch terroristische und kriminelle Gruppierungen ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen. Beispiele:

  • Im Juli 2020 wurde eine deutsche Staatsangehörige in Bagdad entführt.
  • Im Januar 2020 wurden drei französische und ein irakischer Mitarbeiter eines französischen Hilfswerks in Bagdad entführt.

Es werden regelmässig Raketenanagriffe verübt, vor allem auf die Sicherheitszone («Grüne Zone») und in der Nähe des internationalen Flughafens in Bagdad sowie auf Militärbasen.

Praktisch täglich fordern Bombenanschläge und andere terroristische Akte Todesopfer und Verletzte. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, gegen die Sicherheitskräfte, gegen Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende. Wiederholt sind Raketen- und Granatangriffe auf die internationale Zone in Bagdad verübt worden. Auch Anschläge gegen ausländische Einrichtungen sind möglich. Beispiele:

  • Am 19. Juli 2021 forderte ein Bombenanschlag auf einen Markt in Sadr City (Bagdad) zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
  • Am 21. Januar 2021 wurden durch zwei Selbstmordattentate im Zentrum von Bagdad mindestens 32 Menschen getötet und über 100 Personen verletzt.
  • Im Juni 2019 riss ein Selbstmordattentäter in Bagdad mindestens zehn Menschen in den Tod. Rund dreissig Personen wurden verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Die irakische Regierung hat im Dezember 2017 den Kampf gegen die Extremistengruppe «Islamischer Staat» (IS) für beendet erklärt. Jedoch finden in der Region um Mosul und in den Provinzen Anbar, Nineveh, Diyala, Kirkuk und Salahedin weiterhin vereinzelte Kampfhandlungen gegen kleinere IS-Fraktionen statt. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften haben seit 2019 Hunderte Todesopfer und Tausende Verletzte gefordert. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition, um Demonstrationen aufzulösen. Auch nach den Parlamentswahlen vom Oktober 2021 muss im ganzen Land weiterhin mit solchen Ereignissen gerechnet werden.

Teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimanieh):

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.

In den Grenzgebieten zur Türkei und zu Iran werden immer wieder Stellungen der kurdischen Rebellen bombardiert und es finden Kampfhandlungen statt. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Militärbasen, der internationale Flughafen von Erbil, seine unmittelbare Umgebung und Ziele in der Stadt Erbil sind wiederholt mit Raketen und bewaffneten Drohnen angegriffen worden. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Es besteht das Risiko von Attentaten. Im Juli 2019 wurden zwei Personen in einem Restaurant in Erbil erschossen.

Wenn Sie aus dringenden Gründen nach Kurdistan reisen müssen, beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei einer ortsansässigen Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Reisen Sie auf dem Luftweg hin und zurück.
  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und befolgen deren Ratschläge.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu den Provinzen Anbar, Nineveh und Salahedin.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu Iran, zur Türkei und zu Syrien.

Nützliche Adressen

United Nations Iraq

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Amman, Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.