Fahrzeugausweis und Nummernschilder

Wenn Sie mit Ihrem Auto mit den schweizerischen Nummernschildern (auch Kennzeichen- oder Kontrollschilder genannt) und Ihrem Schweizer Fahrzeugausweis ins Ausland fahren um dort Wohnsitz zu nehmen, müssen Sie nach Ihrer Ankunft im Ausland, die Schweizer Nummernschilder und den Fahrzeugausweis umgehend beim Strassenverkehrsamt Ihres ehemaligen Wohnortes in der Schweiz zurückgeben. Sie können diese auch durch die für Ihren neuen Wohnort im Ausland zuständigen Schweizer Vertretung abgeben.

Den ausländischen Fahrzeugausweis und die ausländischen Nummernschilder müssen Sie direkt bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnsitzland beantragen.

Verfahren in Italien

Wir weisen darauf hin, dass diese Vertretung nicht befugt ist, Schweizer Fahrzeugausweise zu beglaubigen.

Beglaubigungen können direkt beim Legalisationsdienst der Staatskanzlei des Kantons, der den Fahrzeugausweis ausgestellt hat, beantragt werden (die Liste der kantonalen Behörden mit Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Bundeskanzlei).

Es ist möglich, Beglaubigungen auf dem Postweg zu beantragen.