Besondere rechtliche Bestimmungen
Strafbar sind unter anderem:
- Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
- Aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen laotischen und ausländischen Staatsangehörigen;
- Der Import und Besitz von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten.
Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen bis zum Abschluss der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe). Dies gilt auch für den Besitz von Chemikalien, die der Drogenherstellung dienen.
Für Kapitalverbrechen (z.B. Vergewaltigung oder Raubüberfall mit Todesfolge) kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind sehr prekär.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.