Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, die Einreise in die Schweiz zu beschränken.
Reisende aus Laos dürfen aktuell nicht in die Schweiz einreisen, mit Ausnahme von hier aufgeführten Fällen unter den Punkten «wer ist freizügigkeitsberechtigt» & «wann liegt eine Situation der äussersten Notwendigkeit vor».
Inhabern von Schengen-Visa C ist die Einreise in die Schweiz nicht gestattet. Für Personen, die bereits ein Visum C besitzen oder deren Antrag nicht unter das Einreiseverbot fällt, kann das Regionale Konsularcenter der Schweizerischen Botschaft in Bangkok ein Laissez-Passer ausstellen, um die Einreise in die Schweiz zu erleichtern. Bitte kontaktieren Sie die Visastelle per E-Mail.
Inhaber eines gültigen Schweizer Nationalen Visums D (für Familienzusammenführung, Studium, Arbeit, etc.) sind zur Einreise berechtigt.
Wichtig: COVID-19-bedingt, ab 08.02.2021
Negativer PCR-Test (Zertifikat in Englisch)
Alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, müssen bei der Ankunft ein gültiges Zertifikat vorlegen, das ein negatives PCR-Testergebnis bescheinigt. Das Zertifikat muss in englischer Sprache ausgestellt sein und darf zum Zeitpunkt der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Ohne gültiges Zertifikat wird das Boarding von Flugzeugen in die Schweiz verweigert. Ausnahmen finden Sie hier, jedoch hat jede Fluggesellschaft ihre eigenen Regeln zur Bekämpfung der Pandemie, weshalb wir dringend empfehlen, Ihre Fluggesellschaft rechtzeitig zu kontaktieren, um die Ausnahme zu bestätigen.
Kontaktverfolgung
Alle Personen, die per Flugzeug, Schiff, Bus oder Bahn in die Schweiz einreisen, müssen bei der Ankunft ein Online-Formular ausfüllen. Diese Informationen helfen, infizierte Personen leichter zu identifizieren und Übertragungsketten so schnell wie möglich zu unterbrechen. Weitere Informationen und einen Download des Formulars finden Sie hier.
Quarantäne
Für Reisende, die aus Laos in die Schweiz einreisen, besteht derzeit keine Quarantänepflicht. Eine aktuelle Liste, die regelmässig vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht wird, finden Sie hier.