Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Fürstentum Liechtenstein die einzigen, die sich bei keiner Schweizerischen Auslandvertretung anmelden mussten. Da das neue Auslandschweizergesetz, das seit dem 1.11.15 in Kraft ist, keine Ausnahmen mehr vorsieht, sind Sie angehalten, sich neu beim Regionalen Konsularcenter in Wien zu registrieren.
Das Regionale Konsularcenter Wien ist ab 1.12.2016 für die in Liechtenstein lebenden Schweizerinnen und Schweizer zuständig und führt das Auslandschweizerregister seines Konsularbezirks, bzw. erfasst die Registrierung sowie dessen Datenanpassungen und erbringt weitere konsularischen Dienstleistungen.
An- und Abmeldung, Adressänderung
Online-Schalter
Sie haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Meldungen über Änderungen des Zivilstands, Adressänderungen usw. vorzunehmen.