Schweiz unterzeichnet gemeinsame Erklärung zur Einführung des AIA mit Mexiko

Medienmitteilung, 18.11.2016

Bern, 18.11.2016 – Die Schweiz hat am 18. November 2016 mit Mexiko eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen AIA-Standard ab 2018 zu erheben und ab 2019 auszutauschen.

Die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung durch den Botschafter der Schweiz in Mexiko und dem Chef der mexikanischen Steuerbehörde bestätigt die von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung des AIA-Standards. Die Schweiz stärkt damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten. Mexiko erfüllt insbesondere die hohen Anforderungen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und die Garantie der Vertraulichkeit der gelieferten Daten, die für die Einführung des AIA vorausgesetzt werden.

Rechtlich wird der AIA mit Mexiko gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, zur Einführung des AIA mit Mexiko und weiteren Ländern eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung wird demnächst eröffnet. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Für Rückfragen:

Beat Werder, Leiter Kommunikation,
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Tel. +41 58 469 79 47, beat.werder@sif.admin.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement – Joint Declaration