Die berufliche Vorsorge (BV) ist die zweite Säule der Schweizer Sozialvorsorge. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule soll ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden.
Wenn die berechtigte Person in der Schweiz keinen Wohnsitz hat, muss der Antrag auf Leistungen der BV direkt bei der Vorsorgeeinrichtung, welcher der Arbeitgeber der betreffenden Person angeschlossen ist, eingereicht werden.
Liegt das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice, ist der Antrag direkt an die entsprechende Institution (Bankstiftung, Versicherung) zu richten.
Weiss eine Person nicht, ob sie ein Guthaben in der zweiten Säule hat, so kann sie sich an die eigens eingerichtete «Zentralstelle 2. Säule» wenden. Diese kann allenfalls Auskunft über den Verbleib möglicher Vorsorgeguthaben, Freizügigkeitskonten oder Policen geben.
Sicherheitsfonds BVG: Anfrage zu Guthaben aus der beruflichen Vorsorge