Längerer Auslandaufenthalt: Meldung bei den Schweizer Militärbehörden (Auslandurlaub)
Wenn Sie planen, über zwölf Monate ohne Unterbrechung im Ausland zu verbringen und in der Schweiz dienstpflichtig sind, müssen Sie beim zuständigen Kreiskommando in der Schweiz um einen Auslandurlaub nachsuchen.
Informationen über den militärischen Urlaub finden Sie auf der folgenden Website:
Schweizer Armee: Militärischer Urlaub