Proche-Orient : les belligérants doivent d’urgence entendre les appels internationaux (fr)

Bern, Medienmitteilung, 30.07.2014

Pour protéger la population civile dans le Territoire palestinien occupé et en Israël et pour assister les nombreuses victimes à Gaza, il est urgent que les belligérants mettent en œuvre un véritable cessez-le-feu, et s’engagent inconditionnellement à respecter leurs obligations de droit international. Le DFAE redit son soutien aux efforts internationaux et réitère ses appels et sa disponibilité pour améliorer le sort des civils et redonner ses chances à un règlement politique du conflit. En tant que Dépositaire, la Suisse a entamé les consultations auprès des Etats parties aux Conventions de Genève, suite à une demande officielle palestinienne que soit réunie une conférence d’ici la fin de l’année.

Angesichts der steigenden Zahl ziviler Opfer und weil die Handlungen und Erklärungen sämtliche internationalen Appelle missachten, wiederholt die Schweiz ihre Aufforderungen und Vorschläge, die sie kürzlich im Menschenrechtsrat sowie bilateral gegenüber allen Konfliktparteien vorgebracht hat. Es müssen dringend Massnahmen ergriffen werden, um eine Verschlimmerung und eine Ausdehnung des Konflikts zu verhindern und um die Folgen für die Zivilbevölkerung zu lindern.

Bundesrat Didier Burkhalter reagierte am 25. Juli 2014 auf das Gesuch des palästinensischen Präsidenten Abbas, dass die Vertragsparteien der Genfer Konventionen vor Ende Jahr zu einer Konferenz zusammentreten. Die Schweiz hat das Anliegen den Vertragsparteien unterbreitet. Zurzeit führt die Schweiz informelle Konsultationen über den Grundsatz einer solchen Konferenz. Damit diese Konferenz stattfinden kann, muss unter den Vertragsparteien ein breiter Konsens bezüglich Durchführung, Modalitäten und erwartete Ergebnisse erkennbar sein.

Neben ihrer oben beschriebenen notariellen Rolle als Depositarstaat engagiert sich die Schweiz ausserdem direkt mit ihrer humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie mit ihren Einsätzen zur Wahrung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Das EDA unterstützt somit die internationalen Anstrengungen für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, das Leid der Opfer zu lindern und einen Ausweg aus dem Konflikt zu ermöglichen.

Eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe ist dringend notwendig, damit die Zivilbevölkerung ohne Furcht leben und die humanitären Hilfsorganisationen zu den Opfern gelangen können. Das humanitäre Völkerrecht muss unter allen Umständen, d. h. bedingungslos eingehalten werden, denn diese Bestimmungen stellen die militärischen und sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen dar. Die Zahl der zivilen Opfer, namentlich der getöteten oder verletzten Kinder, wäre viel tiefer, wenn bei den Feindseligkeiten die Grundsätze der Unterscheidung und der Verhältnismässigkeit vollumfänglich respektiert worden wären. Die Schweiz verurteilt erneut jeglichen Verstoss gegen das Völkerrecht aufs Schärfste, ungeachtet der Urheberschaft.

Angesichts der Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Gaza und aus Gaza heraus und in Anbetracht der gegenseitigen Schuldzuweisungen erachtet es das EDA als erforderlich, die Tatsachen vollständig und unparteiisch abzuklären. Die Schweiz unterstützt und begrüsst deshalb die Einsetzung einer unabhängigen, internationalen Untersuchungskommission durch den Menschenrechtsrat. Diese muss sämtliche Verstösse in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren untersuchen können.

Die Schweiz ist nach wie vor überzeugt, dass der israelisch-palästinensische Konflikt nicht durch militärische Mittel gelöst werden kann. Dieser Konflikt kann nur auf dem Verhandlungsweg dauerhaft beigelegt werden. Die Lösung liegt in der Schaffung eines lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staates Palästina auf der Grundlage der Grenzen von 1967, der Seite an Seite mit einem international anerkannten Staat Israel innerhalb sicherer Grenzen lebt.


Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten