Gültig am:
Publiziert am: 14.04.2025

Der Lagebeschrieb wurde angepasst. Weiterhin gültig: Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet wird abgeraten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Ostjerusalem und Bethlehem wird abgeraten.


Reisehinweise für Besetztes Palästinensisches Gebiet

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in das Besetzte Palästinensische Gebiet mit Ausnahme von Ostjerusalem und Bethlehem wird abgeraten.

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Ostjerusalem und Bethlehem wird abgeraten.

Im Westjordanland ist die Sicherheitslage sehr angespannt und das Ausmaß der Gewalt ist hoch; diese fordert auch zivile Opfer. Die Operationen der israelischen Armee im Westjordanland gehen weiter; die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Die Spannungen zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung sind sehr hoch und führen regelmässig zu gewaltsamen Zusammenstössen. Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum nehmen zu.

Der Krieg im Gazastreifen zwischen Israel und der Hamas geht weiter.

Am 27. November 2024 trat nach über einem Jahr Konflikt ein Waffenstillstand zwischen Israel und dem Libanon in Kraft. Die Situation bleibt dennoch angespannt. Die Entwicklung ist ungewiss und eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage ist nicht auszuschliessen.
Bitte beachten Sie auch die Reisehinweise für Israel. 

Ein Eskalationsrisiko in der gesamten Region hält weiterhin an.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA dorthin zu reisen müssen sich bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird.

Schweizer Staatsangehörige die Unterstützung benötigen, können sich an das Schweizerische Vertretungsbüro in Ramallah, die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie die Region verlassen oder Ihren Aufenthaltsort ändern.
Schweizerisches Vertretungsbüro in Ramallah

Schweizerische Botschaft in Israel

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.