Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Studentenvisum
Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger. Für einen Schul- oder Studienaufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer (z.B. Besuch einer Hotelfachschule, Studium an einer staatlichen oder kantonalen Hochschule resp. Universität, usw.) sind folgende Unterlagen erforderlich:
Visum für Familiennachzug
Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger, die beabsichtigen mit einem/r in der Schweiz lebenden Familienangehörigen (unter anderem: Ehegatten, Partner/innen, eigene Kinder und Kinder des Ehegatten jeweils bis zum Alter von 21 Jahren) zusammenzuziehen. Erforderliche Unterlagen:
Der Antrag wird zur Entscheidung an die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden in der Schweiz weitergeleitet. Die Schweizer Botschaft kann das Visum erst nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden ausstellen. Die ungefähre Gesamtbearbeitungsdauer beträgt 8 bis 12 Wochen. Diese Frist wird nur als Richtwert angegeben und kann je nach zuständigem Kanton und den Elementen des Antrags erheblich variieren.
Die Botschaft erteilt während des Verfahrens keine Auskünfte. Daher bitten wir Sie, sich direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden: