Welche Unterlagen sind dem Gesuch für ein nationales Visum beizulegen?
Studentenvisum
Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger. Für einen Schul- oder Studienaufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer (z.B. Besuch einer Hotelfachschule, Studium an einer staatlichen oder kantonalen Hochschule resp. Universität, usw.) sind folgende Unterlagen erforderlich:
Visum für Familiennachzug
Visumpflichtig sind alle Nicht-EU/EFTA-Bürger, die beabsichtigen mit einem/r in der Schweiz lebenden Familienangehörigen (unter anderem: Ehegatten, Partner/innen, eigene Kinder und Kinder des Ehegatten jeweils bis zum Alter von 21 Jahren) zusammenzuziehen. Erforderliche Unterlagen: