Bilaterales Rahmenabkommen mit Rumänien

Marktplatz in Rumänien
Der Beitrag der Schweiz zugunsten von Rumänien beläuft sich auf 181 Millionen Franken. © SECO

Die Schweiz hat mit Rumänien 2010 ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen hält die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des Beitrags fest.

Das Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung Rumäniens betrifft die Durchführung der schweizerisch-rumänischen Zusammenarbeit zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Es wurde am 7. September 2010 abgeschlossen und ist durch Notenaustausch am 10. November 2010 in Kraft getreten.

Hauptabkommen

Annex 1 des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die thematische Fokussierung fest.

Annex 1 (PDF, 78.6 kB, Englisch)

Annex 2 regelt die Prozeduren und Verantwortlichkeiten für das Gesamtprogramm im Detail, nämlich in Bezug auf Überwachung (Monitoring), Berichterstattung und Steuerung, Buchprüfungen (Audits) sowie auf Evaluationen.

Annex 2 (PDF, 51.0 kB, Englisch)

In Annex 3 sind die Abwicklungsprozeduren für Projekte und Programme festgelegt. Die Prozeduren für die Projekteingabe, die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die Auszahlung, das Controlling und die Buchprüfungen (Audits) sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt.

Annex 3 (PDF, 117.3 kB, Englisch)

Annex 4 regelt die Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der thematischen Fonds. Thematische Fonds kommen zur Anwendung, wenn in einem thematischen Bereich viele zum Teil kleinere Projekte umgesetzt. werden. Dies betrifft die Bereiche Sicherheit, Gesundheit, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Einbindung von Minderheiten, Bildung und Stipendien sowie Partnerschaften.

Annex 4 (PDF, 22 Seiten, 160.1 kB, Englisch)

Annex 5 schliesslich führt die Prozeduren und Zuständigkeiten für spezielle Finanzierungsinstrumente, d. h. den Fonds für technische Unterstützung sowie für den so genannten Projektvorbereitungsfonds auf.

Annex 5 (PDF, 33.4 kB)