Gebühren und Spesen

Nach Artikel 11 Absatz 1 bzw. gemäss Anhang Ziffer 1 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz (SR 191.11) werden folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben.

Für Auskünfte über die Höhe der anfallenden Gebühren, wenden Sie sich bitte an die schweizerische Vertretung in Nairobi.