Arbeit / Arbeitsbewilligungen

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Detailed information can be found on the English page.

Informationen für die in der Schweiz angestellte ausländische Arbeitskraft

Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Im Prinzip reicht der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz ein.

Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.

Wo soll ich mein Gesuch für ein Einreisevisum zwecks Arbeitsantritts einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Welche Unterlagen sind dem Visumgesuch beizulegen?

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für ein Einreisevisum

Gebühren für ein Einreisevisum

Informationen über die Gebühr eines Einreisevisum

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben