Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Kirgisistan
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Kirgisistan.
Die zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehenden Differenzen über den genauen Grenzverlauf wurden am 31.03.2025 mit einem Abkommen der beiden Länder beigelegt. Im Zuge dieses Abkommens wurden vier Landesgrenzübergänge geöffnet.
Im Grenzgebiet ist der persönlichen Sicherheit dennoch höchste Aufmerksamkeit zu schenken da die Umsetzung des Abkommens weiterhin zu Spannungen führen kann.
Grenzgebiet zu Afghanistan
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.
Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan wirkt sich auch auf das tadschikische Grenzgebiet zu Afghanistan aus. Die Infiltration durch terroristische Gruppierungen oder Schusswechsel über die Grenze hinweg können nicht ausgeschlossen werden. Es kann auch jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und den Sicherheitskräften kommen. Die tadschikischen Truppen haben ihre Präsenz erhöht und es kommt vor, dass die Strassen im Grenzgebiet gesperrt sind.
Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO)
Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage gibt es Spannungen zwischen den Behörden und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshan. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Gelegentlich kann es zu Demonstrationen und Strassenblockaden kommen. Dabei können gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden.
Es kann zu bewaffneten Zusammenstössen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Personen, die in illegalen Handel involviert sind. Solche Ereignisse können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Bei Strassenblockaden wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Astana und das Schweizerische Kooperationsbüro und Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan, Kirgisistan und Usbekistan sind teilweise vermint.
Bleiben Sie in diesen Gebieten auf den Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.