Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Tourismus
Schengenvisum für Touristen – zum ausschliesslichen Gebrauch von Incentives
Schengenvisum für Touristen – zum ausschliesslichen Gebrauch von Reiseagenturen
Geschäftliche Zwecke
Schengenvisum für geschäftliche Zwecke
Besuch
Ehepartner und registrierte Partner eines Schweizer und EU/EWR Staatsbürgers
Schengenvisum für einen Ehepartner und registrierten Partner eines Schweizer Staatsbürgers
Schengenvisum für einen Ehepartner und registrierten Partner eines EU/EWR Staatsbürgers
Ausländische Kinder von Ehegatten von Schweizer Bürgern oder EU/EWR Staatsbürgern
Schengenvisum für ausländische Kinder von Ehegatten von Schweizer oder EU/EWR Staatsbürgern
Studium (bis zum 90 Tage)
Reiseversicherung
Reiseversicherung (PDF, 13 Seiten, 623.9 kB, Englisch)
Die Merkblätter in Thai sind auf der englischen Webseite abrufbar.
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu 14 Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Staatsangehörigen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen. Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Bürgerinnen und Bürger der EU und EFTA – einschliesslich der Schweiz – und ihre Familienangehörigen
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.
Keine Visa für Doppelbürger
Das Regionale Konsularcenter in Bangkok erteilt keine Visa an Schweizer Bürger oder an Schengen-Staatsangehörige, die zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, sowie an Inhaber einer gültigen Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung für die Schweiz (Ausweis B oder C). Mehr dazu finden Sie hier:
Informationen für Doppelbürger (PDF, 2 Seiten, 126.2 kB)
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, werden gleichentags die biometrischen Daten des/der Antragstellenden erfasst. Diese umfassen alle zehn Fingerabdrücke und das Gesichtsbild. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Falls Ihre biometrischen Daten bereits bei einem früheren Schengen Visumantrag erhoben wurden, das Visum erteilt wurde und darauf der Vermerk ‘‘VIS‘‘ erscheint, muss die Biometrie während den nächsten 5 Jahren nicht mehr erhoben werden. Sollten die bereits erhobenen Fingerabdrücke vom letzten beantragten Visum qualitativ ungenügend sein, sind Sie gebeten, die Biometrie noch einmal zu erheben.
Die bei VFS Global eingereichten Anträge werden anschliessend zusammen mit den biometrischen Daten an das Regionale Konsularcenter in Bangkok überbracht. VFS Global hat keine Entscheidungsbefugnisse über ein Visumgesuch. Der Entscheid, ob ein Visum erteilt wird, liegt beim Regionalen Konsularcenter in Bangkok. Sämtliche Visumanträge werden gestützt auf die Bestimmungen des Schengen-Visakodexes und der zugehörigen Verordnungen überprüft, die für alle Schengen-Staaten und assoziierten Staaten gelten.
Ein Visumantrag muss mindestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Aufenthalt gestellt werden. Der früheste mögliche Termin ist sechs Monate vor Beginn des geplanten Aufenthalts. Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass er die einzelnen Fristen einhält. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, da insbesondere in der Hochsaison von Februar bis Juni mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Termine für die Einreichung des Antrags direkt beim Regionalen Konsularcenter in Bangkok sind infolge limitierter personeller Ressourcen beschränkt, weshalb die Wartezeit bis zum Erhalt eines Termins erheblich länger sein kann als bei VFS Global.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass auf Anfragen an das Regionale Konsularcenter in Bangkok zum Stand eines Antrags für ein Schengen-Visum erst nach Ablauf der erwähnten Bearbeitungsfrist eingegangen werden kann.
Seit dem 14. November 2013 müssen alle diplomatischen Vertretungen der Schengen Staaten in Thailand die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) von Personen, die ein Schengen-Visum beantragen, erfassen. Diese Daten werden im Visa Informations-System (VIS) 5 Jahre gespeichert.
Sind Ihre Fingerabdrücke noch nicht erfasst worden, ist die persönliche Erscheinungspflicht bei der Beantragung eines Schengen-Visums verpflichtend.
Falls Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate erfasst worden sind, müssen für Ihre Folgeanträge keine erneuten Fingerabdrücke erfasst werden. Demzufolge sind Sie auch von der persönlichen Erscheinungspflicht befreit. Bitte stellen Sie eine Kopie der Visumetikette, die nach dem 14.11.2013 ausgestellt wurde, zur Verfügung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Fingerabdrücke abgegeben haben oder Sie sich nicht mehr daran erinnern, dass die Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate abgenommen wurden, ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Sollten die zuvor erfassten Fingerabdrücke qualitativ unzureichend sein, so werden Sie gebeten, nochmals persönlich zu erscheinen, um Fingerabdrücke erneut erfassen zu lassen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der persönlichen Erscheinungspflicht und der Erfassung der Fingerabdrücke befreit.
Die Schweizer Vertretung behält sich dennoch das Recht vor, Antragsteller nach Prüfung der Antragsunterlagen, zu einem persönlichen Interview einzuladen.
Externe Berater
Die Botschaft distanziert sich ausdrücklich von Firmen und Privatpersonen (Berater), die Dienstleistungen im Visumbereich vor dem Eingang der Botschaft oder vor dem Eingang unseres externen Dienstleistungserbringers VFS Global anbieten. Weder sind sie von der Botschaft dazu ermächtigt noch wird die Benützung dieser Dienstleistungen empfohlen.
Diese Vertretung hat ein spezielles Programm für akkreditierte kommerzielle Reisebüros für Gruppenreisen im Tourismusbereich mit der Schweiz als Mono-Destination. Interessierte Reisebüros können sich für weitere Informationen gerne an diese Botschaft wenden.
Für Fragen betreffend Anträge auf Schengen Visa, die nicht durch unsere Merkblätter beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an VFS Global. Gerne können sie sich bei Fragen auch an uns wenden: bangkok.visa@eda.admin.ch.