Gültig am:
Publiziert am: 09.05.2023

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Jemen

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Jemen und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, einschliesslich der Insel Sokotra.

Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Das Land ist instabil und von bewaffneten Konflikten geprägt. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

In verschiedenen Landesteilen bekämpfen sich Regierungstruppen (unterstützt durch eine ausländische Koalition) und verschiedene aufständische Gruppierungen. Es finden regelmässig Luftangriffe auf verschiedene Ziele statt. Auch Sana’a und Aden sind immer wieder von bewaffneten Auseinandersetzungen und Angriffen mit Raketen und Drohnen betroffen. Im Land und in den Küstengewässern werden auch Minen eingesetzt. Dieser Konflikt fordert tausende von zivilen Opfern.

Zeitweise werden Blockaden über sämtliche Land-, Flug- und Schiffsverbindungen verhängt, von denen auch die Insel Sokotra betroffen ist.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit terroristischen, politischen oder kriminellen Hintergründen. Bei den Entführungsopfern hat es sich bisher um einheimische Personen sowie ausländische Staatsangehörige gehandelt, die in Jemen reisten, studierten oder arbeiteten. Beispiele von Entführungen:

  • im März 2022 zwei ausländische Mitarbeitende eines Hilfswerks im Hadramaut
  • im Februar 2022 fünf Mitarbeitende der UNO im Gouvernorat Abyan

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von terroristischen Akten gegen in- und ausländische Personen und Einrichtungen, einschliesslich gegen humanitäre Organisationen. Regelmässig fordern Anschläge Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Im Indischen Ozean und auch in den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad, Saudi Arabien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.