Als zentrales Organ für die Umsetzung des Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003 legt das Zwischenstaatliche Komitee die Strategien zur Bewahrung und Vermittlung des lebendigen Kulturerbes fest. Es ist zuständig für die Umsetzung des Übereinkommens und entscheidet insbesondere über die Aufnahmen in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.
Die Schweiz hat das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes 2008 ratifiziert. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Anschluss ein nationales Inventar der lebendigen Traditionen erstellt (www.lebendige-traditionen.ch), Sensibilisierungsprojekte für das lebendige Kulturerbe lanciert und die Aufnahme von sechs Elementen in die Repräsentative Liste der UNESCO begleitet (siehe Kasten).
Als Mitglied des Komitees wird die Schweiz aktiv an der Förderung des lebendigen Kulturerbes mitarbeiten und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf das gefährdete immaterielle Kulturerbe legen, in Übereinstimmung mit der 2019 verabschiedeten Strategie des Bundesrats zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes. Das BAK und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begleiten gemeinsam die Arbeiten des Komitees.
Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.
Die Kandidaturen und aufgenommenen Elemente der Schweiz
Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht lebendigen Traditionen der Schweiz verabschiedet, deren Kandidaturen der UNESCO laufend für eine Aufnahme in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgelegt werden. Auf dieser Vorschlagsliste figurieren das Winzerfest in Vevey (2016 in die Repräsentative Liste aufgenommen), die Basler Fasnacht (seit 2017 in der Repräsentativen Liste), der Umgang mit der Lawinengefahr (gemeinsame Kandidatur mit Österreich, seit 2018 auf der Repräsentativen Liste) und die Historischen Prozessionen von Mendrisio (seit 2019 auf der Repräsentativen Liste). Weiter auf der Liste aufgeführt sind Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel sowie das Uhrmacherhandwerk. Ferner hat die Schweiz an den multinationalen Traditionen Kunst des Trockenmauerbaus (2018) und Alpinismus (2019) teilgenommen.
Weiterführende Informationen
Internetseite der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe
Adresse für Rückfragen:
David Vitali, EDI, Bundesamt für Kultur, Leiter Sektion Kultur und Gesellschaft, david.vitali@bak.admin.ch, +41 58 465 70 19
Nicolas Mathieu, EDA, Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen, Leiter Sektion UNESCO, nicolas.mathieu@eda.admin.ch, +41 58 46 34134
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement des Innern
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten