Gestützt auf die Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten durch das Parlament von Ende September wurden die Gespräche mit der EU über das rechtlich nicht verbindliche MoU intensiv weitergeführt. Anlässlich ihres Treffens vom 15. November hatten Bundesrat Ignazio Cassis und EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič die auf technischer Ebene erzielte Einigung über das MoU begrüsst.
Am 24. November hat der Bundesrat das MoU genehmigt. Er bestätigt damit seine bereits früher geäusserte Absicht, den Schweizer Beitrag zügig umzusetzen, und sendet mit Blick auf die angestrebte Weiterführung des bilateralen Wegs ein weiteres positives Signal an die EU.
Im Memorandum of Understanding werden die wichtigsten Eckwerte des zweiten Schweizer Beitrags festgehalten. Dazu gehören die Höhe, die Aufteilung auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie Prinzipien für die Zusammenarbeit und die Umsetzung des Beitrags. Diese Eckwerte entsprechen der Botschaft des Bundesrates zum zweiten Schweizer Beitrag von 2018 sowie den vom Parlament im Herbst 2021 freigegebenen Rahmenkrediten. Das MoU bildet somit den Rahmen ab, der auch für die geplanten Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern massgeblich sein wird. Der Bundesrat hat daher zudem beschlossen, die Verhandlungen mit den Partnerländern über die Umsetzungsabkommen nun aufzunehmen.
Das MoU soll unterzeichnet werden, sobald auch auf EU-Seite die internen Genehmigungs-verfahren abgeschlossen sind.
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