Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von 1972 schafft eine Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse und regelt den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten.
Industrieprodukte mit Ursprung im Gebiet der beiden Vertragsparteien können aufgrund des FHA zollfrei gehandelt werden. Das Abkommen verbietet zudem mengenmässige Handelsbeschränkungen (Kontingente) und Massnahmen mit gleicher Wirkung (z.B. diskriminierende Verkaufsmodalitäten). Das FHA stellt einen tragenden Pfeiler der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar. 2023 gingen rund 50% der Schweizer Exporte in den EU-Raum. Umgekehrt stammten 70% aller Schweizer Importe aus der EU.
Chronologie
1973
- Inkrafttreten des Abkommens (01.01.1973)
1972
- Genehmigung durch das Volk und die Stände (03.12.1972)
- Unterzeichnung des Abkommens (22.07.1972)