Zollerleichterungen und Zollsicherheit

Lastwagen warten vor dem Schweizer Zoll in Koblenz.
Das Abkommen regelt die Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU. © Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Mit dem Güterverkehrsabkommen von 1990 wurden die Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) vereinfacht und die Zusammenarbeit an den Grenzstellen koordiniert.

2009 wurde das Abkommen formell durch das erweiterte Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt. Das neue Abkommen regelt zusätzlich zu den bestehenden Zollerleichterungen die Zusammenarbeit im Zollsicherheitsbereich und verhindert die Anwendung entsprechender EU-Massnahmen für Drittstaaten auf die Schweiz, wie etwa die Voranmeldepflicht für Importe. Dies vereinfacht die Zollkontrollen für die mehr als 24’000 Lastwagen, die täglich die Schweizer Grenze passieren.

Chronologie

2011

  • Inkrafttreten des revidierten Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (01.01.2011)

2010

  • Genehmigung durch das Parlament (18.06.2010)

2009

  • Vorläufige Anwendung des revidierten Abkommens (01.07.2009)
  • Unterzeichnung des revidierten Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (25.06.2009)

1991

  • Inkrafttreten des Güterverkehrsabkommens (01.07.1991)
  • Genehmigung durch das Parlament (13.03.1991)

1990

  • Unterzeichnung des Güterverkehrsabkommens (21.11.1990)

Stand Januar 2020