Italien hat seit vielen Jahren die Kontrollen im Bereich des Strahlenschutzes bei der Einfuhr von metallischen Produkten aus Drittstaaten verschärft. Das unterzeichnete Abkommen soll den Handel mit metallischen Erzeugnissen zwischen der Schweiz und Italien erleichtern. Zu diesem Zweck legt das Abkommen fest, dass die Vertragsparteien gegenseitig die radiometrischen Kontrollen von solchen Erzeugnissen anerkennen, sodass die heute bestehenden Kontrollen an der Grenze beseitigt werden können.
Für die Industrie bedeutet es eine Vermeidung von doppelten Kontrollen in den Betrieben und an der Grenze, was Kosten und zeitliche Verzögerungen beim Grenzübertritt von metallischen Produkten aus der Schweiz reduziert. Dies hat einen positiven Einfluss auf wichtige Lieferketten, unter anderem für die italienische Automobilindustrie. Das unter der Federführung des SECO ausgehandelte Abkommen tritt am 18. Januar 2021 in Kraft.
Während des Arbeitsessens im Anschluss an den Unterzeichnungsakt des Abkommens erörterten Staatssekretärin Leu und Unterstaatssekretär Scalfarotto bilaterale und europapolitische Themen von beiderseitigem Interesse für ihre jeweiligen Länder.
Abkommen mit Italien über radiometrische Kontrollen - deutsche Übersetzung(pdf, 179kb)
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Federal Department of Economic Affairs, Education and Research