Bei den Objekten handelt es sich um eine Reiterskulptur mit Pferd aus der Han Dynastie, ein grosses Cizhou-Weingefäss, ein Paar Pferdestatuen aus der Tang Dynastie sowie eine Münze aus der Yuan Dynastie.
Die fünf Objekte waren in mehreren Strafverfahren in den Kantonen Basel-Stadt und Tessin rechtskräftig eingezogen worden und in der Folge dem Bund übergeben worden. Die Restitution erfolgt im Rahmen des KGTG, welches die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut umsetzt.
Die heutige Restitution unterstreicht das gemeinsame Engagement von Schweiz und China, die UNESCO-Konvention umzusetzen und den illegalen Kulturgütertransfer zu bekämpfen. Seit 2014 besteht zudem mit China eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut, die dieses Engagement zusätzlich stärkt.
Das KGTG regelt die Einfuhr und Ausfuhr von Kulturgut und sowie die Rückführung aus der Schweiz. Weiter enthält es Massnahmen gegen die rechtswidrige Übereignung von Kulturgütern. Mit diesem Gesetz will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten sowie Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
Adresse für Rückfragen
Fabienne Baraga
Leiterin Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer
Bundesamt für Kultur BAK
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