Der Bundesrat verabschiedet das endgültige Verhandlungsmandat

Medienmitteilung, 08.03.2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das endgültige Mandat für die Verhandlung mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Das verabschiedete Mandat berücksichtigt die Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und anderer interessierten Kommissionen des Parlaments, der Kantone sowie die Stellungnahmen der Sozial- und Wirtschaftspartner.

Für die Schweiz ist ein massgeschneiderter Zugang zum EU-Binnenmarkt wichtig. Mit der Aktualisierung von fünf bisherigen und mit zwei neuen Binnenmarktabkommen, mit verbindlicheren Kooperationen und mit einer Verstetigung des Schweizer Beitrags soll die Beziehung Schweiz-EU weiterentwickelt und stabilisiert werden.
Für die Schweiz ist ein massgeschneiderter Zugang zum EU-Binnenmarkt wichtig. Mit der Aktualisierung von fünf bisherigen und mit zwei neuen Binnenmarktabkommen, mit verbindlicheren Kooperationen und mit einer Verstetigung des Schweizer Beitrags soll die Beziehung Schweiz-EU weiterentwickelt und stabilisiert werden. © EDA

Die Verhandlungen beginnen, sobald die Europäische Kommission über ihr endgültiges Mandat verfügt, voraussichtlich im Laufe des Monats März 2024.

Neben den beiden APK wollten sieben weitere parlamentarische Kommissionen zum Entwurf des Verhandlungsmandats konsultiert werden. Die Sozial- und Wirtschaftspartner waren ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen. Darüber hinaus haben sich zahlreiche Interessengruppen und Dachverbände zum Entwurf des Bundesrates geäussert.

Der Bundesrat stellt fest, dass die grosse Mehrheit der befragten Akteure die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes unterstützt. Nach der Analyse der Ergebnisse der Konsultation hat der Bundesrat beschlossen, einen Grossteil der Empfehlungen zu übernehmen und dadurch den Entwurf des Verhandlungsmandats vom 15. Dezember 2023 zu präzisieren. Die nicht berücksichtigten Empfehlungen betreffen Aspekte, die nicht mit den zentralen Zielen des Pakets vereinbar sind, namentlich im Strombereich, zum Beispiel den Ausschluss der Stromproduktion aus dem Geltungsbereich des Abkommens oder den Verzicht auf Massnahmen zur Marktöffnung.

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