Unmittelbare Unterstützung bei der Identifizierung und Registrierung von Migrantinnen und Migranten

Ein kultureller Mediator von IOM im Gespräch mit einem Migranten. Im Hintergrund sind weitere Migrantinnen und Migranten zu sehen.
Ein kultureller Mediator unterstützt Migrantinnen und Migranten. © IOM

Im Jahr 2023 sind zahlreiche Migrantinnen und Migranten in Italien angelandet. Um die Kommunikation zwischen diesen Personen, der Polizei und den Migrationsbehörden zu erleichtern, arbeitet Italien mit kulturellen Mediator/-innen zusammen. Die Schweiz finanziert deren Einsatz über den Rapid Response Fund im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags.

Migrationslage in Italien

Im Jahr 2023 haben die Migrationsbewegungen vor allem über die zentrale Mittelmeerroute (Tunesien, Libyen), aber auch über die östliche Mittelmeerroute (Türkei) und die Balkanroute (Slowenien) nach Italien zugenommen. Zwischen Januar und Juli 2023 sind hier über 89 000 Personen angelandet, 115 % mehr als im Vorjahreszeitraum. 12 % sind unbegleitete Minderjährige.

Die Vollzugsbehörden benötigen qualifizierte Unterstützungsteams, die die Migrant/-innen rasch über die Verfahren informieren, deren Rechte wahren und ihrem Bedürfnis nach Schutz Rechnung tragen. In den letzten Jahren hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) vor Ort zur guten Grenzverwaltung beigetragen und den Dialog zwischen Migrant/-innen und Behörden gefördert.

Projektziele

Das Projekt soll die Identifikations- und Asylverfahren in Italien verbessern und eine angemessene Betreuung vor allem von unbegleiteten Minderjährigen und Opfern von Menschenhandel gewährleisten. 

Land / Region Thema Zeitraum Budget 
Italien

Unmittelbare Unterstützung bei der Identifizierung und Registrierung von Migrantinnen und Migranten an Anlandestellen und von Asylsuchenden bei Polizei und Migrationsbehörden.

01.08.2023 – 30.11.2023

CHF 727 000

Projektaktivitäten

In Italien erleichtern 56 kulturelle Mediator/-innen die Kommunikation zwischen Behörden und Migrant/-innen in den Identifikations- und Registrierungsverfahren, die nach der Anlandung im Süden des Landes, an Grenzübergängen im Norden sowie bei der Einreichung von Asylgesuchen in Polizeidienststellen durchgeführt werden. Besonders schutzbedürftige Personen werden an die Migrationsbehörde oder andere Stellen (Sozialdienst, Netzwerk gegen Menschenhandel, Aufnahmezentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Asylunterkunft usw.) verwiesen, um angemessene Schutzmassnahmen sicherzustellen.

Zuständige Bundesbehörde

Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) / Staatssekretariats für Migration (SEM)