Bei der Einreise muss folglich kein negativer Test-Nachweis mehr erbracht werden. Zudem müssen nun auch Personen, die per Flugzeug oder Fernbus einreisen, kein Einreiseformular (SwissPLF) mehr ausfüllen.
Der Entscheid des Bundesrates zur Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise ändert nichts an den weiterhin bestehenden pandemiebedingten Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige. Einzig die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise sind ab 17. Februar 2022 aufgehoben.
Die oben erwähnten grenzsanitarischen Massnahmen gelten nur für die Schweiz. Wenn Sie Fragen zu den Beförderungsbedingungenen der Fluggesellschaften oder den Regeln und Vorschriften eines anderen Landes haben, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Airline und die jeweilige Botschaft/das jeweilige Konsulat.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
- Medienmitteilung 16.02.2022
- Bundesamt für Gesundheit (grenzsanitarische Massnahmen: Test, Zertifikat, Quarantäne)
- Staatssekretariat für Migration (Einreiserestriktionen: Visa, Migration)
- Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr