Philippinen: Die Schweizer Geisel ist frei

Bern, Medienmitteilung, 06.12.2014

Der Schweizer Staatsbürger, der sich seit dem 1. Februar 2012 in der Hand philippinischer Geiselnehmer befand, ist frei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Neuigkeit mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen.

Das EDA bestätigt, dass der Schweizer Staatsbürger am.6. Dezember 2014 freigekommen ist. Sein Gesundheitszustand ist den Umständen entsprechend gut. Er befindet sich gegenwärtig in der Obhut der philippinischen Streitkräfte an einem sicheren Ort auf den Philippinen und wird so rasch wie möglich in die Schweiz zurückkehren.

Das EDA hat die Neuigkeit von der Befreiung des Schweizers mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen. Das EDA spricht den philippinischen Behörden und hier speziell den philippinischen Streitkräften seinen Dank für ihr Engagement in diesem Fall aus.

Zum grossen Bedauern des EDA ist die niederländische Geisel, welche zusammen mit der Schweizer Geisel entführt wurde, weiterhin in Geiselhaft. Das EDA hat die ganze lange Zeit mit den niederländischen Behörden zusammen gearbeitet und dankt ihnen für die enge und gute Zusammenarbeit.

Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Entführung hatte das EDA eine interdepartementale Task Force gebildet, welche die Aktivitäten der verschiedenen zuständigen Dienste koordinierte. Ihr gehörten Vertreter des EDA, des Bundesamts für Polizei (fedpol), des Nachrichtendienstes NDB, der Bundesanwaltschaft und der Kantonspolizei St. Gallen an.

Ferner standen das EDA und die zuständigen Polizeibehörden seit Beginn der Entführung in engem Kontakt mit der Familie des Entführten und unterstützten sie in dieser schwierigen Situation. Für die Familienangehörigen eines Entführungsopfers und die ihm nahe stehenden Personen bedeutet eine Entführung ein traumatisches Ereignis, dessen Verarbeitung viel Zeit in Anspruch nimmt. Für sie wie auch für das Opfer einer Entführung ist die Rückkehr zur Normalität ein langer Prozess, der sich im geschützten Kreis der Nächsten vollzieht.

Das EDA bittet Medienschaffende und Öffentlichkeit, das Ruhebedürfnis und die Privatsphäre der ehemaligen Geisel und ihrer Nächsten zu respektieren. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes macht das EDA keine weiteren Angaben.


Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten