Konsularische Dienstleistungen für liechtensteinische Staatsangehörige

In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger bei konsularischen Anfragen an die Schweizer Vertretungen wenden. Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und der liechtensteinischen Staatsangehörigen im Ausland.

Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz nehmen die Interessen von liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürgern im Ausland grundsätzlich im gleichen Umfang wahr wie die Interessen von Schweizer Staatsangehörigen. Die Wahrung der Interessen umfasst:

  • Gewährleistung des diplomatischen und konsularischen Schutzes
  • Registrierung der im Ausland lebenden liechtensteinischen Staatsangehörigen
  • Ausstellen von Pässen mit kurzer Gültigkeitsdauer (Notpass)
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen für Pässe und Identitätskarten
  • Abwicklung von Zivilstandsgeschäften
  • Hilfe im Notfall für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland

Landesverwaltungs des Fürtenstums Liechtenstein – Lebenssituationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schweizer Vertretung.

Online-Schalter

Sie haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Meldungen über Änderungen des Zivilstands, Adressänderungen usw. vorzunehmen.

Online-Schalter