Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land
Mit der Personenfreizügigkeit dürfen Sie als Angehörige eines EU/EFTA-Staates im Prinzip in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten. Besondere Regeln gelten aber für die EU-8-Staaten und für die EU-17 Staaten (Ventilklausel), sowie für Rumänien und Bulgarien.