Bundesrat will die international geplanten Massnahmen zu den russischen Vermögenswerten analysieren

Medienmitteilung, 09.06.2023

Im Zusammenhang mit den weltweit eingefrorenen und immobilisierten russischen Vermögenswerten hat der Bundesrat von den aktuellen internationalen Entwicklungen Kenntnis genommen. Dies betrifft insbesondere die in der EU geplante Verschärfung der Massnahmen bei Sanktionsverstössen sowie die internationalen Überlegungen zur Verwendung eingefrorener und immobilisierter russischer Vermögenswerte zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine. Gestützt auf eine Aussprache zu diesen Entwicklungen hat der Bundesrat der Verwaltung neue Prüfaufträge erteilt.

Die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte, die nicht illegal erworben wurden, verstösst gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung. Am 15. Februar 2023 hat der Bundesrat von der Analyse einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz (BJ) Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der beiden Fragen, ob die immobilisierten Währungsreserven der russischen Zentralbank sowie von weiterem russischen Staatseigentum zum Wiederaufbau der Ukraine verwendet werden könnten, und ob die Strafnormen bei Verletzung der Sanktionen verschärft werden sollten, werden derzeit international Diskussionen geführt. Auch die Schweiz beteiligt sich daran und bringt ihre Sichtweise ein.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Bundesrat über den aktuellen Stand der internationalen Entwicklungen und über die Diskussion innerhalb der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe informiert. Gestützt auf diese Standortbestimmung will der Bundesrat verschiedene Aspekte vertieft prüfen lassen. Namentlich die in der EU geplanten Verschärfungen der Massnahmen gegen Sanktionsverstösse und der Konfiskationsmöglichkeiten von illegal erworbenen Vermögenswerten. Der Bundesrat hat die Verwaltung beauftragt, ihn bis spätestens am 30. November 2023 darüber zu informieren. In seiner Aussprache hat der Bundesrat ausserdem bekräftigt, dass die Schweiz ihre Überlegungen weiter vorantreiben und sich in die internationalen Diskussionen einbringen wird. Ein international abgestimmtes Vorgehen, das den Rechtsstaat und die Vorgaben der Verfassung beachtet, erachtet er in dieser Sache als zentral.


Adresse für Rückfragen:

Ingrid Ryser, Bundesamt für Justiz, T +41 58 462 48 48, ingrid.ryser@bj.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement