Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass | Kombi (Pass und IDK) | Provisorischer Pass | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 63.00 | 110.00 | 138.00 | 158.00 |
Erwachsene | 118.00 | 237.00 | 264.00 | 158.00 |
Zahlungsart: Kredit-/Debitkarte, in bar oder mit einem persönlichen Scheck.
Es fallen Portokosten für den Versand der Identitätsdokumente vom Herstellungsort in der Schweiz an die Schweizer Vertretung im Ausland und in einem zweiten Schritt an den Inhaber des Identitätsdokuments im Ausland an. Spezifische Informationen werden im Rahmen des Antragsverfahrens erteilt.
Pass 22 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).