COVID 19
Die Einreise in die Tschechische Republik ist für Ausländer nur aus unerlässlichen Gründen möglich. An stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt die FFP2-Maske-Pflicht.
Vor der Einreise aus der Schweiz besteht eine Meldepflicht, bei der Einreise ist ein negatives Antigen/PCR-Testergebnis vorzulegen. Binnen 5 Tage nach der Einreise muss vor Ort ein PCR-Test gemacht werden. Bis das negative Ergebnis vorliegt, sind Quarantäne-Regeln einzuhalten.
Für detaillierte Informationen und Ausnahmeregelungen konsultieren Sie bitte folgende Seiten:
Informationen zu Bedingungen der Rückreise über Deutschland oder Österreich:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Tschechischen Republik
Österreichische Botschaft Prag
Einreise in die Schweiz: Personen, die sich innerhalb der letzten 10 Tage in Tschechien aufgehalten haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Einen negativen PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) und Verpflichtung zur Quarantäne. Die 10-tägige Quarantäne können sie ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt.
Registrierung der Kontaktdaten geltend für die Einreise mit allen Transportmitteln (Boot, Bus, Flugzeug, Zug und Privatauto): swissplf.admin.ch
Verständigung der kantonalen Behörden innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise in die Schweiz.
Von der Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz sind ausgenommen: Kinder unter 12 Jahre; Personen, die aus medizinischen Gründen keinen notwendigen Nasen-Rachen-Abstrich machen können (ein ärztliches Attest erforderlich) und Flugpassagiere, die über einen schweizerischen Flughafen weiterfliegen (Transit).
Von der Test- und Quarantänepflicht sind ausgenommen:
Personen, die sich innerhalb der letzten drei Monate vor der Einreise in die Schweiz mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als geheilt gelten. Dies muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Folgende Personen müssen ihre Kontaktdaten nicht erheben und sind von der Test-und Quarantänepflicht ausgenommen:
Personen, die lediglich zur Durchreise (mit Auto) in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen.
Weitere Informationen: Einreise in die Schweiz
Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im internationalen Personenverkehr
Auf (schweizerischer) Bundesebene informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG die Bevölkerung über Massnahmen gegen das neue Coronavirus COVID-19.
Was rät das EDA? Unter diesem Link finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, welche Reisende sowie Auslandschweizer ans EDA gerichtet haben.
Für dringende Anliegen kontaktieren Sie bitte die Helpline EDA (rund um die Uhr) Tel. +41 800 24-7-365, +41 58 465 33 33, helpline@eda.admin.ch