Provisorischer Pass

Im Notfall kann die zuständige Schweizer Vertretung Ihnen kurzfristig einen provisorischen Pass ausstellen (auch Notpass genannt). Informationen zum provisorischen Pass finden Sie auf der folgenden Webseite:

Der provisorische Schweizer Pass

Wenn Sie einen provisorischen Pass benötigen, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Schweizer Vertretung Kontakt auf.

Bitte beachten Sie, dass die Schweizerische Botschaft in Paris prov. Pässe nur in absoluten Notfällen (z.B. Reisen bei Todesfällen und Unfällen mit entsprechender Dokumentation) und auf vorgängige Terminvereinbarung ausstellt. Für sämtliche nicht zwingenden Reisen (privat und geschäftlich) wenden Sie sich bitte an die Notpassbüros an den Schweizer Flughäfen in Zürich, Genève oder Basel. Für zuhause vergessene Pässe werden keine provisorischen Pässe ausgestellt.

Reisen nach Grossbritannien:

Reisende mit Schweizer Bürgerrecht benötigen für die Einreise nach Grossbritannien einen gültigen Pass. Die Einreise mit einer Identitätskarte ist nicht möglich. Der Pass muss bereits beim Besteigen des Eurostar Zuges oder beim Einschiffen am Fährhafen vorgewiesen werden. Falls Sie keinen gültigen Pass vorweisen können, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Kantonales Passbüro oder die Notpassbüros an den Schweizer Flughäfen in Zürich, Genève oder Basel. Die Schweizerische Botschaft in Paris stellt für Reisen nach Grossbritannien keine provisorischen Pässe aus.