Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
Identitätskarte | Pass 10 | Kombi (Pass und IDK) | Provisorischer Pass | Laissez-passer | |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 38.00 | 66.00 | 83.00 | 95.00 | 38.00 |
Erwachsene | 71.00 | 142.00 | 159.00 | 95.00 | 38.00 |
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).