Quarantäne- Melde- und Test-Pflicht
Seit dem 8. Februar 2021 sind bei der Einreise in die Schweiz folgende Melde-, Test- und Quarantäne-Vorschriften zu beachten:
Falls Sie mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug (Auto nicht) aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich vor Einreise via swissplf.admin.ch anmelden. Grenzgänger aus Baden-Württemberg und Bayern sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.
Falls Sie mit dem Flugzeug aus Gebieten ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen Sie bei Einreise einen max. 72 Stunden alten, negativen PCR-Test nachweisen.
Falls Sie sich nach einem Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage in einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (gemäss der Liste des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit BAG) in die Schweiz einreisen, müssen Sie
- sich vor Einreise via swissplf.admin.ch anmelden
- bei Einreise einen max. 72 Stunden alten, negativen PCR-Test nachweisen
- die Quarantäneauflagen des Bundesamtes für Gesundheit BAG einhalten (10 Tage)
Es bestehen u.a. Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht (nicht aber der Meldepflicht) für
- Transitpassagiere
- Transportwesen
- Gesundheitswesen
- aus wichtige und dringenden beruflichen und medizinische Gründen
- Sport-, Kultur- und Fachanlässe mit Schutzkonzept
- von COVID-19 Genesene
(verbindliche und detaillierte Angaben zu den Ausnahmen finden Sie in der Covid-19-Verordnung "Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs")
Grenzgänger (Rückkehr aus Drittstaat): Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die in der Schweiz arbeiten und aus einem Risikogebiet (gemäss der Liste des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit BAG) zurückgekehrt sind (z.B. Ferien in einem Risiko-Drittstaat), wenden sich an ihren Arbeitgeber, der sich wiederum an die Gesundheitsbehörden des zuständigen Kantons wenden soll.
Einreisebeschränkungen
Für Reisende innerhalb des Schengen-Raumes und aus den EU-Staaten gelten keine Einreiserestriktionen mehr.
Für Ausländerinnen und Ausländer aus den meisten Staaten ausserhalb des Schengen-Raumes bleibt die Einreise in die Schweiz grundsätzlich bis auf Weiteres untersagt.
Detaillierte Informationen des Staatssekretariats für Migration SEM:
FAQ Einreisebeschränkungen
In der Schweiz gelten verschiedene Massnahmen, Regeln und Verbote. Diese haben alle dasselbe Ziel: die Eindämmung des Coronavirus. Wenn nötig passt der Bundesrat die nationalen Regeln an. In einigen Kantonen gelten strengere Regeln oder Erleichterungen. Über die aktuell geltenden Massnahmen informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG.