Vertretungsabkommen in Laos

Ab dem 1. März 2023 nimmt die Französische Botschaft in Laos die Bearbeitung von Anträgen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) zu Geschäfts- und Tourismuszwecken sowie für Besuche bei Familie/Freunden wieder auf.

Gültig für Einwohner von Laos mit Ausnahme von:

  • Bürger von
    • Eritrea
    • Republik Irak
    • Bundesrepublik Somalia
  • Visum, für das eine Genehmigung direkt in der Schweiz ausgestellt wurde
  • Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Visum Typ D)
  • Erwerbstätigkeit (einschließlich Fahrer und Journalisten)
  • medizinische Zwecke
  • offizielle Zwecke, einschließlich der Teilnahme an internationalen Konferenzen
  • Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (außer in Verbindung mit Art. 25 (3) des Visakodexes) 25 (3) des Visakodexes)

In diesen Fällen müssen Personen mit Wohnsitz in Laos ein Schengen-Visum beim Regionalen Konsularzentrum Bangkok beantragen und dasselbe Verfahren wie Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand befolgen.

Für Informationen über das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an: 

Französische Botschaft in Laos

Rue Setthathirath
PB 06, Vientiane

Tel : +856 21 26 7400