Ab dem 1. März 2023 nimmt die Französische Botschaft in Laos die Bearbeitung von Anträgen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) zu Geschäfts- und Tourismuszwecken sowie für Besuche bei Familie/Freunden wieder auf.
Vertretungsabkommen in Laos
Gültig für Einwohner von Laos mit Ausnahme von:
- Bürger von
- Eritrea
- Republik Irak
- Bundesrepublik Somalia
- Visum, für das eine Genehmigung direkt in der Schweiz ausgestellt wurde
- Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Visum Typ D)
- Erwerbstätigkeit (einschließlich Fahrer und Journalisten)
- medizinische Zwecke
- offizielle Zwecke, einschließlich der Teilnahme an internationalen Konferenzen
- Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (außer in Verbindung mit Art. 25 (3) des Visakodexes) 25 (3) des Visakodexes)
In diesen Fällen müssen Personen mit Wohnsitz in Laos ein Schengen-Visum beim Regionalen Konsularzentrum Bangkok beantragen und dasselbe Verfahren wie Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand befolgen.
Für Informationen über das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Französische Botschaft in Laos
Rue Setthathirath
PB 06, Vientiane
Tel : +856 21 26 7400