Gebühren für ein nationales Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Der USD-Gebührensatz für konsularische Dienstleistungen ab September 2024.

Kategorie Betrag in USD
Erwachsene 100
Kinder von 6 bis 12 Jahren 50.00 
Kinder unter 6 Jahren gratis
Studenten gratis
Visum nach dem VFA-Abkommen 39.00
Versandkosten pro Weg 15.00