Vorsorgemassnahmen und Verhalten in Krisen

1. Einleitung/Allgemeines

Es gehört zu den Standardaufgaben einer Vertretung, auf mögliche Gefahrenlagen und entsprechende Vorsorgemassnahmen aufmerksam zu machen. Das vorliegende Merkblatt ist nicht als Reaktion auf Änderungen der Sicherheitslage zu verstehen, sondern als Ratgeber für eine grundsätzlich überall notwendige Vorsorge. Über Änderungen der Sicherheitslage werden Sie nötigenfalls separat informiert.

Portugal ist ein sicheres Land, ohne Anzeichen von politischer Krise oder Krieg. Die Möglichkeit von Naturkatastrophen kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel Erdbeben, Tsunami in folge eines Meerbebens sowie Waldbrände.

In den Reisehinweisen des EDA finden Sie eine jeweils aktuelle Einschätzung der Sicherheitslage. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Vertretung wenden.
Reisehinweise

Dieses Merkblatt gibt Hinweise, wie Sie sich auf eine Krise vorbereiten und wie Sie sich bei Eintritt einer Krise verhalten sollten. Für andere Fragen zum Leben im Ausland empfehlen wir Ihnen die Broschüre "Wenn einer eine Reise tut..." , die Sie bei uns beziehen oder in der Rubrik "Publikationen Auslandschweizerdienst" herunterladen können.
Publikationen Auslandschweizerdienst

Die Vertretung verfügt über Verbindungspersonen, die im Krisenfall die Verbindung zu unseren Landsleuten aufrechtzuerhalten versuchen. Für den Fall einer Evakuation bestehen Sammelstellen. Informieren Sie sich, wer Ihre Verbindungsperson, deren Stellvertreter und wo Ihre Sammelstelle ist.

Die Vertretung hat im Krisenfall nur beschränkte Möglichkeiten, Ihnen zu helfen. Es ist daher wichtig, dass Sie selber Ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und Vorsorge treffen.

2. Vorsorgemassnahmen

Folgendes sollten Sie für den Notfall stets bereithalten, soweit möglich und sinnvoll in Reichweite:

  • gültige Reisepapiere (Ausstellung eines neuen Reisepasses kann bis zu 20 Tage dauern), gegebenenfalls
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere, Ausländerausweise und Ausreisevisa, gültige Einreisevisa und Impfausweise für Ihr Zielland und andere wichtige Dokumente
  • Bargeld- und Devisenreserven, Kreditkarte, Bankkarten
  • Liste wichtiger Telefonnummern und Daten (Verwandte und Freunde, Vertretung, Verbindungsperson, Polizei,
  • Feuerwehr, Ambulanz, Arzt, Pass-, Konto-, Kreditkarten-, AHV- und Versicherungspolicennummern, Blutgruppe etc.)
  • Notvorrat an Trinkwasser, Lebensmitteln (evt. Notkocher), Treibstoff sowie Medikamenten, auf die Sie angewiesen sind
  • Taschenapotheke mit Antibiotika und Schmerzmitteln
  • batteriebetriebenes (Kurzwellen-) Radio und Taschenlampe sowie Reservebatterien
  • Mobiltelefon, aufgeladener Reserveakku oder netzunabhängiges Ladegerät und ausreichend Gesprächsguthaben
  • Feuerlöscher
  • dieses Merkblatt
  • Liste in der Beilage: Adress- und Telefonliste für den Notfall (Schweizer / Besuche), Téléphones + adresses en cas d'urgence (Suisses / Visiteurs)

Durch verschiedene vorsorgliche Massnahmen können Sie das Schadenrisiko mindern:

  • Lassen Sie Haus und Einrichtung/Installationen auf Erdbeben-, Brand-, Überflutungs- und Sturmsicherheit überprüfen und installieren Sie Brandmelder.
  • Sichern Sie Mauern, Türen und Fenster gegen unbefugtes Eindringen und beauftragen Sie nötigenfalls eine Wachfirma.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Familie einen Treffpunkt für den Fall, dass der Zugang zu ihrem Haus abgeschnitten ist.
  • Klären Sie Fluchtwege zur Grenze, zum nächsten Schutzraum und zur nächsten Sammelstelle ab.
  • Sorgen Sie für einen guten Impfschutz.
  • Sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Haustiere bei einer Ausreise zurücklassen müssen.
  • Informieren Sie sich über weitere Schutzmassnahmen (z.B. www.svv.ch, www.bag.admin.ch, www.seismo.ethz.ch, www.who.int, www.fema.gov, www.travel.state.gov, www.danger.mongabay.com, www.gfz-potsdam.de, Selbsthilfe-Ratgeber für Familien und Einzelpersonen: www.safecanada.ca, www.ready.gov, nationaler Feuerwehrdienst und portugiesischer Zivilschutz: www.snbpc.pt).
  • Abonnieren Sie sich auf einen SMS-Warndienst (z.B. www.tsunami-alarm-system.com).

Krisen können schwere materielle Verluste verursachen. Sorgen Sie vor mittels:

  • Soliswiss-Versicherung gegen Existenzverlust durch politische Krisen
  • Hausrat- und Gebäudeversicherung mit Katastrophendeckung (Inventarliste regelmässig nachführen!)
  • Kranken-, Unfall- und/oder Reiseversicherung mit Abdeckung von Behandlungskosten im Ausland und Repatriierungen und/oder REGA-Mitgliedschaft (www.rega.ch)
  • Kopien wichtiger Dokumente (Pässe, Versicherungspolicen, Verträge, Inventarliste, AHV-Ausweis, Lebenslauf etc.) an sicherem Ort, z.B. bei Verwandten in der Schweiz

Sorgen Sie auch für den schlimmsten Fall vor:

  • Lebensversicherung
  • Vollmacht für Lebenspartner
  • Testament an sicherem Ort (kann bei der Vertretung oder einem Notar in der Schweiz hinterlegt werden)
  • Informieren Sie die Vertretung über alle Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummern (einschliesslich Mobiltelefon) und E-Mail-Adresse, damit Sie im Notfall erreicht werden können.

3. Verhalten bei Herannahen einer schweren Krise

Wenn erste Anzeichen einer Krise erkennbar sind, überprüfen Sie regelmässig ihre Vorsorgemassnahmen. Melden Sie der Vertretung Besuche aus der Schweiz bzw. fordern Sie diese auf, das Anmeldeformular für Durchreisende, das bei zunehmender Krisengefahr auf der Webseite der Vertretung aufgeschaltet wird, auszufüllen und der Vertretung zuzustellen. Informieren Sie die Vertretung auch über eigene vorübergehende Landesabwesenheiten.

Die Vertretung kann bei unmittelbar drohender Gefahr Schutzbriefe abgeben, um schweizerisches Eigentum zwecks Verhinderung von Konfiskation, Beraubung, Requirierung, Beschädigung und ähnlichen Beeinträchtigungen nach aussen als solches kenntlich zu machen.

Krisen können sehr schnell eskalieren, Fluchtwege blockiert und (sichere) Evakuationen undurchführbar sein. Wenn es zu einer Evakuation kommt, besteht in der Regel bereits Gefahr für Leib und Leben, und Sie können nur das Nötigste mitnehmen. Die Schweiz verfügt selber über keine militärisch-operativen Einsatzkräfte, die im Ausland zur Evakuation von Landsleuten eingesetzt werden könnten, sondern ist diesbezüglich auf den Goodwill und die Hilfe befreundeter Staaten angewiesen.

Wenn die Sicherheitslage sich verschlechtert, verlassen Sie das Land daher nach Möglichkeit selbständig, solange es noch geht, spätestens dann, wenn die Vertretung entsprechende Empfehlungen abgibt. Die Vertretung wird Ausreiseempfehlungen erst dann abgeben, wenn es in Würdigung aller vorhandenen Informationen unumgänglich ist, und zwar ? sofern die Abfolge der Ereignisse es zulässt - in drei Stufen:

  • Alarmstufe 1: Empfehlung, Familienangehörige ausser Landes zu schicken, wenn konkrete Anzeichen bestehen, dass die staatliche Ordnung demnächst zusammenbrechen könnte.
  • Alarmstufe 2: Empfehlung, das Land selbständig zu verlassen, wenn die staatliche Ordnung am Zusammenbrechen, eine sichere selbständige Ausreise aber noch möglich ist.
  • Alarmstufe 3: Empfehlung, sich einer Evakuation anzuschliessen, wenn ein weiterer Verbleib gefährlich und eine sichere selbständige Ausreise nicht mehr möglich ist.

Wenn eine Ausreise oder Evakuation zu gefährlich wäre und/oder ein Abflauen der Krise zu erwarten ist, kann die Vertretung stattdessen empfehlen, Haus, Arbeitsplatz oder Hotel nicht zu verlassen.

  • Die Vertretung wird Sie bei Bedarf mittels Rundschreiben über Entwicklungen der Sicherheitslage informieren, kann aber keine Garantie für Ihre Sicherheit abgeben. In einer Krise können die Kommunikationsnetze zusammenbrechen. Sie sind daher selber für einen allfälligen Entscheid zur Ausreise oder zum Verbleib verantwortlich und tragen selber die Kosten und Risiken. Informieren Sie aber die Vertretung über Ihre Absichten und allfällige Abwesenheiten vom Wohnort im Krisenfall.

4. Verhalten im Ernstfall

  • Informieren Sie sich über Fernsehen, Radio (empfohlene Radiostationen: Antena 1, Frequenz: 95.7, Rádio Clube Português: 104.3, Rádio Renascença: 105.8) sowie via Internet (www.snbpc.pt, www.psp.pt) über die Lage. Lassen Sie keine Panik aufkommen und bewahren Sie eine gesunde Skepsis gegenüber Gerüchten.
  • Halten Sie Kontakt zur Schweizer Vertretung bzw. Ihrer Verbindungsperson.
  • Halten Sie Kontakt zu Ihren Angehörigen in der Schweiz, die sich um Sie sorgen werden.
  • Unruhen: Verlassen Sie Haus, Arbeitsplatz oder Hotel nicht und verschliessen Sie Türen und Fensterläden. Wenn Sie unterwegs sind, begeben Sie sich sofort nach Hause. Zeigen Sie sich nicht am Fenster und halten Sie sich nach Möglichkeit in geschützten Innenräumen auf. Warten Sie ab. Unruhen flauen meistens nach ein bis drei Tagen ab.
  • Wenn Sie zwingend Haus, Arbeitsplatz oder Hotel verlassen müssen, meiden Sie Menschenansammlungen und neuralgische Strassen und Kreuzungen. Benützen Sie unauffällige Fahrzeuge und verschliessen Sie im Fahrzeug Fenster und Türen. Führen Sie keine Wertsachen oder Gegenstände und Dokumente, die Sie verdächtig machen könnten, mit sich. Wenn Sie das Haus regelmässig verlassen, ändern Sie jedes Mal Zeiten und Routen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der Ordnungskräfte umgehend und ohne Widerrede.
  • Leisten Sie Bewaffneten gegenüber nie Widerstand. Vermeiden Sie jegliche Provokation (schnelle Bewegungen, je nach Situation Augenkontakt bzw. Anstarren, politische Themen), bringen Sie Ihre Familie ins Spiel, spielen Sie Ihre eigene Bedeutung herunter, geben Sie den Tätern keinen Vorwand für eine Bestrafung.
  • Bei Entführungen ist Ihre beste Strategie passive Kooperation. Versuchen Sie, eine Beziehung zu den Entführern aufzubauen, machen Sie sich bei längerer Gefangenschaft einen Tagesplan mit Übungen für Körper und Geist, notieren Sie geistig alle Beobachtungen, aber ohne es sich anmerken zu lassen. Versuchen Sie keine Flucht, wenn Sie vom Erfolg nicht völlig überzeugt sind oder dadurch Mitgefangene gefährden würden.
  • Feuer in Gebäuden: Halten Sie in verrauchten Räumen den Kopf in Bodennähe, öffnen Sie keine Türen, die sich heiss anfühlen, verwenden Sie keine Aufzüge.
  • Erdbeben: Suchen Sie in Gebäuden Schutz unter einem soliden Tisch, Bett, Türrahmen oder an einer tragenden Innenwand, halten Sie im Freien Abstand von Gebäuden, Strassenlampen, Strommasten und hohen Bäumen, verlassen Sie Brücken und Unterführungen. Schalten Sie bei Schäden Heizung, Gashaupthahn und Stromhauptschalter ab.
  • Tsunamis: Wenn Sie sich in Küstennähe befinden und ein Erdbeben verspüren oder einen unerwartet schnellen Anstieg oder Abfall des Wasserspiegels wahrnehmen, eilen Sie sofort an einen hochgelegenen oder küstenfernen Zufluchtsort und bleiben Sie dort bis zu einer offiziellen Entwarnung, mindestens aber eine Stunde lang.
  • Epidemien: Richten Sie sich nach den Empfehlungen der lokalen Behörden, des Bundesamtes für Gesundheit (www.bag.admin.ch), des Bundesamtes für Veterinärwesen (www.bvet.admin.ch) und der World Health Organization (www.who.int), der Generaldirektion des portugiesischen Gesundheitsamtes (www.dgsaude.pt), sowie der Generaldirektion des portugiesischen Veterinärwesens (www.dgv.min-agricultura.pt).
  • Leisten Sie Anderen Hilfe, wenn Sie sich selber dadurch nicht gefährden.
  • Informieren Sie unbedingt die Vertretung, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort oder das Land verlassen bzw. verlassen haben.
  • Telefonnummer der Alarmzentrale (für alle Notfälle) ist: 112 (Notfall)
  • Telefonnummer des nationalen Forstschutzes ist: 117 (Forstschutz)
  • Telefonnummer des nationalen Zivilschutzes ist: 214 165 100

5. Evakuation

  • Eine allfällige Evakuation erfolgt in der Regel von einer Sammelstelle aus.
  • Die Vertretung wird Sie über eine geplante Evakuation informieren und bei andauernd prekärer Sicherheitslage nach Möglichkeit klären, wie Sie dorthin gelangen können.
  • Wenn Sie den Kontakt zur Vertretung bzw. Ihrer Verbindungsperson verlieren, bleiben Sie bei prekärer Sicherheitslage solange wie möglich dort, wo Sie sind. Gehen Sie grundsätzlich nicht zur Sammelstelle, ohne dazu aufgefordert worden zu sein.
  • Die Vertretung wird immer wieder versuchen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie an Ihrem letztbekannten Aufenthaltsort gesucht und abgeholt werden.
  • Wenn Sie zur Sammelstelle gehen, nehmen Sie Ausweise und Dokumente, Geld, Wasser und Proviant für mehrere Tage, Taschenapotheke, Schlafsäcke oder Decken, Ersatzwäsche und Hygieneartikel mit. Schweres Gepäck kann indessen in der Regel nicht transportiert werden.
  • Allfällige Kosten der Evakuation (Flugkosten etc.) müssen Sie, ausser bei Bedürftigkeit, in der Regel selber tragen, ebenso die Risiken.