Projekte in Rumänien
Im Rahmen des zweiten Beitrags der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zielt das Kooperationsprogramm Schweiz-Rumänien darauf ab, die Lebensbedingungen der Menschen in Rumänien zu verbessern, bereits bestehende bilaterale Partnerschaften zu stärken und neue aufzubauen. Das bilaterale Kooperationsprogramm zielt auf Bereiche ab, in denen Rumänien spezifische Bedürfnisse hat und die Schweiz mit ihrem Fachwissen einen Mehrwert schaffen kann.
Das zwischen der Schweizer Regierung und der rumänischen Regierung im Dezember 2022 unterzeichnete Rahmenabkommen sieht die Umsetzung von 11 Programmen (auch Unterstützungsmassnahmen genannt) vor, die zu mindestens einem der folgenden 5 Ziele beitragen:
- Förderung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft, Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit;
- Migrationsmanagement und Unterstützung bei der Integration, Erhöhung der öffentlichen Sicherheit;
- Umwelt und Klimaschutz ;
- Stärkung der Sozial- und Gesundheitssysteme ;
- Bürgerengagement und Transparenz;
Die Schweizer Finanzierung beläuft sich auf CHF 221,5 Millionen und die 11 Programme müssen bis Ende 2029 abgeschlossen sein.
Wenn Ihr mehr über den zweiten Schweizer Beitrag an Rumänien erfahren möchtet, findet Ihr untenstehend eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ).
Das übergeordnete Ziel des Kooperationsprogramms Schweiz-Rumänien ist es, durch die Stärkung der bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU und in Rumänien beizutragen.
Die Schweiz ist bestrebt, die Ungleichheiten in Europa zu verringern und ihre Partnerländer bei der Steuerung der Migration zu unterstützen, wobei sie sich auf folgende Punkte konzentriert:
a) Förderung des Wirtschaftswachstums und der Sozialpartnerschaft, Verringerung der (Jugend-)Arbeitslosigkeit;
b) Migrationsmanagement und Unterstützung bei der Integration, Erhöhung der öffentlichen Sicherheit;
c) Umwelt und Klimaschutz ;
d) Stärkung der Sozial- und Gesundheitssysteme ;
e) Bürgerengagement und Transparenz;
Die Schweiz verpflichtete sich, Rumänien einen Beitrag von bis zu CHF 221.5 Millionen zu gewähren.
Ja, die minimale nationale Kofinanzierung beträgt 15% für alle Unterstützungsprogramme/-massnahmen des zweiten Schweizer Beitrags an Rumänien, mit Ausnahme des Programms für Bürgerschaftliches Engagement, für das keine Kofinanzierung vorgesehen ist.
Der Durchführungszeitraum endet am 3. Dezember 2029 einschließlich. Mittel, die bis zu diesem Datum nicht verwendet wurden, stehen Rumänien nicht mehr zur Verfügung.
11 Programme (auch als Unterstützungsmaßnahmen bezeichnet) werden mit Unterstützung des Schweizer Beitrags umgesetzt:
1) Duale Bildung und Berufsbildung (DualVET);
2) und 3) Forschung und Innovation (aufgeteilt in 2 separate Programme);
4) Finanzierung von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
5) Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr (Innere Angelegenheiten);
6) Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Gefahrenabwehr (Justiz);
7) Energieeffizienz und erneuerbare Energien;
8) Öffentlicher Verkehr;
9) Gesundheit und Sozialschutz;
10) Minderheiten und sozial benachteiligte Gruppen;
11) Bürgerschaftliches Engagement und Transparenz;
Die in Rumänien umgesetzten Förderprogramme/-maßnahmen respektieren die soziale Inklusion und gewährleisten den Klimaschutz.
In der Schweiz sind die beiden Hauptakteure die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
In Rumänien ist die wichtigste Anlaufstelle die Nationale Koordinationseinheit (NCU) im Finanzministerium. Für jedes Programm/jede Unterstützungsmaßnahme (mit Ausnahme des Programms für Bürgerengagement und Transparenz) hat die rumänische Regierung einen Programmbetreiber benannt.
Das Schweizer Beitragsbüro (SCO) in der Schweizer Botschaft in Rumänien sorgt für eine effiziente Kommunikation zwischen den Akteuren in beiden Ländern und unterstützt sowohl die Programmierung als auch die Umsetzung der Programme/Unterstützungsmaßnahmen.
Eine Unterstützungsmassnahme ist ein allgemeiner Begriff, der ein bestimmtes Projekt, Programm oder eine technische Hilfe im Rahmen des Kooperationsprogramms Schweiz-Rumänien bezeichnet.
Technische Hilfe bezeichnet einen Teil des Schweizer Beitrags, der im Rahmen eines bilateralen Kooperationsprogramms zur Vorbereitung von Unterstützungsmaßnahmen/-programmen und zur effizienten und effektiven Umsetzung des bilateralen Kooperationsprogramms geleistet wird.
10 der 11 Unterstützungsmassnahmen des Kooperationsprogramms Schweiz-Rumänien werden von rumänischen Institutionen umgesetzt (mit Ausnahme des Programms für bürgerschaftliches Engagement). Die Nationale Koordinationseinheit (NCU, Finanzministerium) und die Programmoperatoren (PO) werden von Rumänien für jede Unterstützungsmassnahme ernannt :
1. Duales Bildungs-/Ausbildungsprogramm - Erziehungsministerium;
2. und 3. Forschungsprogramm Rumänien - Ministerium für Forschung, Innovation und Digitalisierung
4. Programm zur Stärkung von KMU durch Verbesserung ihres Zugangs zu Finanzmitteln - Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus;
5. Programm für öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr - Ministerium für Innere Angelegenheiten;
6. Programm für öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr - Justizministerium;
7. Programm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung;
8. Programm zur Verbesserung des Zugangs zum Netz der Bukarester U-Bahn - das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung ist der Programmbetreiber, aber diese Unterstützungsmaßnahme wird von METROREX SA durchgeführt.
9. Programm für Gesundheitsdienstleistungen - Gesundheitsministerium;
10. Programm für soziale Inklusion - Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität;
11. Programm für bürgerschaftliches Engagement - Konsortium bestehend aus Civil Society Development Foundation (CSDF), Romanian Environmental Partnership Foundation (REPF), KEK-CDC
Das Schweizer Beitragsbüro (Schweizer Botschaft in Rumänien) in Bukarest ist die Hauptkontaktstelle der nationalen Koordinationseinheit des rumänischen Finanzministeriums (NCU) für das Kooperationsprogramm Schweiz-Rumänien.
Alle Projekte, die im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an Rumänien umgesetzt werden, müssen die Verbindungen zwischen den beiden Ländern fördern, sei es auf nationaler Ebene, zwischen Städten, Gemeinden (zuständige nationale, regionale und lokale Behörden), Universitäten, Forschungsinstituten, Schulen (akademische Einrichtungen), Organisationen der Zivilgesellschaft und des Privatsektors sowie anderen beteiligten Institutionen und Personen, die in Bereichen von gemeinsamem Interesse tätig sind.
Mindestens 50 % des Beitrags müssen in die benachteiligten Regionen Rumäniens fließen, d. h. in den Nordosten, den Südosten, den Süden (Muntenia), den Südwesten (Oltenia), den Nordwesten und die Mitte.
Der Start der Programme ist für 2024 geplant. Allerdings wird jede Unterstützungsmaßnahme ihrem eigenen Zeitplan folgen.
Jede Unterstützungsmaßnahme/jedes Programm im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags für Rumänien listet förderfähige und potenzielle Begünstigte auf, die sich an den von Rumänien festgelegten Aktivitäten orientieren.
Die Finanzströme basieren bei 10 der 11 Unterstützungsmaßnahmen (mit Ausnahme des Programms für bürgerschaftliches Engagement) auf Rückzahlungen, außer in begründeten Fällen.
Der zweite Schweizer Beitrag fördert Partnerschaften und den Austausch von Fachwissen zwischen Akteuren aus Rumänien und der Schweiz. Die Förderungsbedingungen werden für jede Unterstützungsmassnahme weiterentwickelt.