Landverkehr

Ein Güterzug mit Containern fährt vor einer Bergkulisse vorbei.
Mit dem Landverkehrsabkommen hat die EU die Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene anerkannt. © Daniel Friedlos

Das Landverkehrsabkommen von 1999 öffnet den Strassen- und Schienenverkehrsmarkt zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Es gilt für den Personen- und Gütertransport und bildet die vertragliche Grundlage für die Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahr 2001. Diese trägt zur Finanzierung der Bahninfrastruktur bei und ist ein wichtiges Instrument zur Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene.

Das Landverkehrsabkommen von 1999 erlaubt die Umsetzung einer koordinierten Verkehrspolitik zwischen der Schweiz und der EU. Ziel ist, den Anforderungen einer grösseren Mobilität und eines ständig zunehmenden Güterverkehrs gerecht zu werden. Dieses Ziel erreicht das Abkommen durch die teilweise Öffnung der Verkehrsmärkte (Liberalisierung). Andererseits gilt es, die Anliegen des Umweltschutzes zu berücksichtigen, insbesondere durch die Förderung des Schienenverkehrs und die Vermeidung von Umwegverkehr.

Gütertransport innerhalb Europas – von der Strasse auf die Schiene

Der in den 1980er und 1990er Jahren stark angestiegene Schwerverkehr über die Alpen konnte seit der Einführung der LSVA reduziert werden. Die LSVA wird seit 2001 auf alle Lastwagen erhoben, die in der Schweiz verkehren. Sie wird gemäss Verursacherprinzip in Abhängigkeit der gefahrenen Strecke, des höchst zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge sowie der Schadstoff-Emissionen berechnet. 

Die EU stimmt mit dem Landverkehrsabkommen der schrittweisen Einführung der LSVA und damit der schweizerischen Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene grundsätzlich zu. Die Inbetriebnahme der NEAT und die dazu gehörenden Bauten (z. B. Gotthard-Basistunnel) dürften zusätzlich Einfluss auf die Entwicklung der Anzahl alpenquerender Lastwagen haben.

Auf Grundlage des Landverkehrsabkommens können Schweizer Transporteure auch Güter von einem EU-Staat in einen anderen befördern (grosse Kabotage). Ausgenommen von der Marktöffnung ist einzig die sog. «kleine Kabotage» (Inlandtransporte ausländischer Unternehmen, z. B. von Paris nach Nizza oder von Bern nach Zürich).

Chronologie

2005–2021

  • Anpassungen der LSVA (2005, 2008, 2009, 2012, 2017, 2021)

2002

  • Inkrafttreten des Abkommens (01.06.2002)

2000

  • Genehmigung des Abkommens im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I durch das Volk (mit 67,2% Ja-Stimmen) (21.05.2000)

1999

  • Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen I) (21.06.1999)