Luftverkehr

Ein Fugzeug mit Wolken im Hintergrund.
Das Abkommen regelt den Zugang von Schweizer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. © Rolf Weiss

Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) von 1999 regelt den Zugang von Schweizer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Durch die Gewährung von Verkehrsrechten und das Diskriminierungsverbot werden Schweizer Fluggesellschaften denjenigen aus der EU weitgehend gleichgestellt. Für Passagiere bedeutet dies tendenziell tiefere Preise und eine grössere Auswahl an Flugverbindungen. 

Die Schweiz hatte vor dem Abschluss des Luftverkehrsabkommens 1999 mit nahezu allen damaligen EU-Mitgliedstaaten eine Vielzahl von bilateralen Abkommen im Bereich des Luftverkehrs abgeschlossen. Diese Verträge werden heute vom Luftverkehrsabkommen mit der EU überlagert. Die Bestimmungen der früheren Abkommen kommen nur noch da zur Anwendung, wo ihr Geltungsbereich bzw. die Rechte, die auf ihrer Grundlage gewährt werden, über die Bestimmungen im Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU hinausgehen.

Luftverkehrsabkommen: Gleiche Bedingungen für schweizerische und europäische Fluggesellschaften

Das Luftverkehrsabkommen sichert den Schweizer Fluggesellschaften nahezu dieselben Wettbewerbsbedingungen zu, die auch für ihre Konkurrenten aus der EU gelten. Es ist für deren Erfolg auf dem hart umkämpften Luftverkehrsmarkt von entscheidender Bedeutung. Auf der Grundlage dieses Abkommens können die Schweizer Fluggesellschaften die von ihnen gewünschten Destinationen mit beliebig grossen Luftfahrzeugen anfliegen. Dies ermöglicht eine bessere Flottenauslastung und senkt die Produktionskosten.

Umgekehrt verstärkte die Öffnung des Schweizer Marktes für ausländische Fluggesellschaften den Wettbewerb und führte zu neuen Linienverbindungen ins Ausland. Verschiedene Flugverbindungen werden seither auch von ausländischen Fluggesellschaften bedient, die dadurch ihrerseits vom Abkommen profitieren.

Europa war 2021 für knapp 85% der 8,7 Mio. Passagiere aus der Schweiz im Linien- und Charterverkehr das Endziel der Reise.

Chronologie

2002 

  • Inkrafttreten des Abkommens (1. Juni)

2000

  • Genehmigung des Abkommens im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I, 21. Mai (mit 67,2% Ja-Stimmen)

1999

  • Unterzeichnung des Abkommens, 21. Juni (im Rahmen der Bilateralen I)