Pass und Identitätskarte

Schweizer Pass und Schweizer Identitätskarte.
Die zuständige Schweizer Vertretung erfasst die Daten für den biometrischen Pass. © fedpol

Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Der heutige biometrische Pass ist mit einem Chip versehen, auf dem Ihre Fingerabdrücke und Ihr Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind. Sämtliche Schweizer Reiseausweise werden in der Schweiz hergestellt.

Beantragen Sie den Pass und die Identitätskarte online. Nach der Prüfung Ihres Antrages werden Sie eingeladen, in der zuständigen Schweizer Vertretung Ihre Daten erfassen zu lassen. Prüfen Sie bitte die Gültigkeit Ihrer Reisepapiere und bestellen Sie Ihre neuen Ausweise rechtzeitig.

Schweizer Pass 

Möchten Sie Ihren Schweizer Pass erneuern? Oder handelt es sich um Ihren ersten Schweizer Pass? Sie müssen bei diesem Konsulat angemeldet sein, und den Antrag sowie auch die Terminvereinbarung via Internetseite machen: www.passeportsuisse.ch oder www.schweizerpass.ch

Wichtige Informationen

Identitätsdokumente für Minderjährige:

Die Anwesenheit beider Eltern ist OBLIGATORISCH, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

Getrennte oder unverheiratete Eltern: die Anwesenheit beider Elternteile ist Pflicht, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

Geschiedene Eltern: das endgültige und vollstreckte Scheidungsurteil mit Angabe der elterlichen Sorge. Bitte bringen Sie eine Kopie oder das Originaldokument mit, falls die Scheidung noch nicht in der Schweiz registriert wurde (die Obhut gewährt nicht zwingend die elterliche Sorge). Falls die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird, ist die Anwesenheit beider Eltern obligatorisch, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

Einverständniserklärung einer Elternteil zur Ausstellung eines Ausweises für einen Minderjährigen (PDF, 1 Seite, 251.2 kB, mehrsprachig: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch)

Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen vom gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Dieser muss einen Ausweis vorweisen. Ab dem 7. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes obligatorisch. Die Fingerabdrücke werden ab dem Alter von 12 Jahren erfasst und die Größe wird auf Ausweisdokumenten ab 14 Jahren angegeben.

Alte Identitätsdokumente müssen an unseren Schaltern vorgelegt werden. Die persönlichen Daten, die in Ihren Identitätsdokumenten erscheinen, sind diejenigen, die im Personenstand registriert wurden. Die Fotos werden im Konsulat gemacht und der Preis ist im Service inbegriffen.

Im Falle des Verlustes eines Ausweises müssen Sie eine entsprechende Verlustmeldung (Boletim de ocorrência) vorzeigen.

Gebühren sind am Tag des Termins zu bezahlen:
Schweizerisches Generalkonsulat in Rio de Janeiro
Akzeptiert Zahlungen in Bargeld, mit Kredit- und/oder Debitkarten.

Schweizerisches Generalkonsulat in São Paulo
Akzeptiert Zahlungen in Bargeld, Checks oder Debitkarten (Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich).