Kulturpolitik

Als Folge des Föderalismus wird das Kulturschaffen der Schweiz aus zahlreichen Quellen unterschiedlichster Art gefördert. Die öffentliche Hand unterstützt die Kultur jährlich mit einem Betrag von insgesamt 3 Milliarden Franken, wovon der grösste Anteil von den Gemeinden und den Kantonen getragen wird.

Atelier auf der Biennale Venedig mit Besuchern
Für die Verbreitung des Schweizer Kulturschaffens im Ausland ist die Stiftung Pro Helvetia zuständig. © Andrea Avezzù

Gegenstand der Schweizer Kulturförderung ist das kulturelle Schaffen, die Produktion, die Verbreitung und die Archivierung von Werken durch die öffentliche Hand und durch private Institutionen wie Stiftungen, Sponsoren und Mäzene.

Staatliche Finanzierung der Kultur

Die Gemeinwesen wenden jährlich rund 3 Milliarden Franken für die Kultur auf. Der grösste Teil dieser Kulturausgaben, namentlich fast die Hälfte davon, wird von den Gemeinden getätigt, knapp 40% von den Kantonen und über 10% vom Bund. Auch gemessen am jeweiligen Gesamtbudget der drei Staatsebenen geben die Gemeinden mit über 3% am meisten Geld für Kultur aus, allen voran die Städte Genf, Zürich und Basel. Während bei den kantonalen Ausgaben die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Waadt und Bern zuvorderst liegen.Der Bund unterstützt das Kulturschaffen mit einem Betrag von jährlich über 320 Millionen Franken.

Bund, Kantone und Gemeinden engagieren sich jeweils in unterschiedlichen kulturellen Sektoren. Während Theater und Musik inklusive Musikschulen überwiegend von den Gemeinden und in zweiter Linien von den Kantonen finanziert werden, wird Kino und Film vom Bund übernommen. Denkmalpflege und Heimatschutz obliegt den Kantonen, während Massenmedien vom Bund und auch von den Gemeinden unterstützt werden. Fachhochschulen für  Kunst und Design werden  hauptsächlich von den Kantonen und dem Bund gefördert. Museen, die bildende Kunst und Bibliotheken sowie die Literatur werden von allen drei Staatsebenen unterstützt.

Organisation der Kulturpolitik

Die Kulturpolitik des Bundes wird von zwei Organisationen gemeinsam getragen: Vom Bundesamt für Kultur und von der Stiftung Pro Helvetia.

Das Bundesamt für Kultur ist zuständig für die Kulturpolitik des Bundes und verantwortlich für die Förderung, Erhaltung und Vermittlung kultureller Vielfalt. Es fördert das kulturelle Schaffen in Bereichen Kunst und Film, betreut Museen und Sammlungen, unterstützt die Denkmalpflege und engagiert sich in der kulturellen Bildung. Das Bundesamt für Kultur befindet sich in Bern. Die Stiftung Pro Helvetia fördert die Verbreitung von Schweizer Kultur im Ausland. Im Inland trägt sie zum kulturellen Austausch zwischen den einzelnen Regionen bei und fördert das künstlerische Schaffen. Die Stiftung hat ihren Sitz in Zürich.

Die kulturellen Aktivitäten der Schweiz im Ausland werden in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten von diesen beiden Organisationen wahrgenommen.