13. Sitzung des Gemischten Agrarausschusses Schweiz-EU

Medienmitteilung, 28.11.2013

Bern - Der Gemischte Agrarausschuss hat an seiner Sitzung vom 28. November 2013 beschlossen, dass neu alle Schweizer Früchte und Gemüse, die beim Export den EU-Vermarktungsnormen entsprechen, von der EU nicht noch einmal kontrolliert werden. Bereits im nächsten Jahr sollen zudem Anpassungen des bilateralen Agrarabkommens für Saatgut, Pflanzenschutz und geografische Angaben folgen. Der Gemischte Agrarausschuss ist zufrieden mit der Anwendung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des ausbaufähigen Agrarabkommens.

Früchte und Gemüse, die in der EU verkauft werden, müssen gewissen Qualitäts- und Kennzeichnungskriterien, sogenannte Vermarktungsnormen, entsprechen. 2009 hat die EU diese Bestimmung auf sämtliche Früchte und Gemüse ausgedehnt. Der Gemischte Agrarausschuss hat heute beschlossen, die Gleichwertigkeit der von der Schweiz durchgeführten Kontrollen auch für diesen erweiterten Anwendungsbereich vorzusehen. Damit wird sichergestellt, dass von der Schweiz kontrolliertes Obst und Gemüse bei der Einfuhr in die EU nicht erneut  auf ihre Konformität mit den Vermarktungsnormen geprüft werden müssen. Der Beschluss wird am 17. Dezember 2013 in Kraft treten.

Zufrieden zeigten sich die Partien mit den Arbeiten zur ersten Weiterentwicklung des im Dezember 2011 in Kraft getretenen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP). So soll ein Beschluss, der den Schutz der Schweizer Bezeichnungen „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse" sowie „Glarner Kalberwurst" in der EU vorsieht, im Frühling 2014 in Kraft treten. Auch die Arbeiten zur Aktualisierung von Anhang 6, dessen Anwendungsbereich neu auf Gemüsesaatgut ausgedehnt werden soll, befinden sich in der Endphase.

Die Parteien bekräftigten weiter ihre Absicht, Anhang 4 - Pflanzenschutz - in Richtung eines gemeinsamen phytosanitären Raums weiterzuentwickeln. Zudem waren sie sich einig, dass ihre jeweiligen Bestimmungen für biologisch hergestellten Wein gleichwertig sind. Dies soll mit einer entsprechenden Aktualisierung des Abkommens im nächsten Jahr bestätigt werden.

Der Gemischte Agrarausschuss, der mit der Verwaltung des Agrarabkommens sowie mit dessen ordnungsgemässer Anwendung betraut ist, zeigte sich insgesamt zufrieden mit der Anwendung und den Entwicklungen des Abkommens. Gegenüber dem Vorjahr konnte wertmässig eine leichte Steigerung der Exporte von Schweizer Agrarprodukten in die EU verzeichnet werden (+4% auf 5,1 Mia. CHF). Die Importe dagegen sind um etwa 3% auf 8 Mia. CHF zurückgegangen.

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Jacques Chavaz, Leiter der Schweizer Delegation, Stv. Direktor Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Tel. +41 31 322 25 02

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