Europäisches Parlament – das einzige von den Bürgern gewählte Organ der EU

Bundeshaus und Europäisches Parlament
© EDA, Präsenz Schweiz

Das Europäische Parlament ist der legislative Arm der Europäischen Union. Es hat seinen Sitz in Strasbourg (F) und besteht aus 705 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedstaaten der EU. Das Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union über den EU-Haushalt und die Gesetzgebung. Auch übt es die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe aus und wählt den/die Kommissionspräsidenten/in. Das Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt, letztmals 2019. Für die erste Hälfte der aktuellen Legislaturperiode wurde der italienische Sozialdemokrat David-Maria Sassoli als Parlamentspräsident gewählt. Im Vergleich zur vorangegangenen Legislatur ist die politische Zusammensetzung nach den Wahlen 2019 fragmentierter: zum ersten Mal in der Geschichte des Parlaments verfügen die Christdemokraten und die Sozialdemokraten zusammen nicht mehr über eine Mehrheit.

Mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, waren die Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Europäischen Parlaments erheblich erweitert worden. Heute ist es ein zentraler Akteur in der politischen und institutionellen Landschaft Europas. Sein gestiegener Einfluss hat auch Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Nicht-Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz.

Die Schweiz verfolgt daher die Arbeit des Europäischen Parlaments, vor allem die Plenarsitzungen in Strasbourg und die Sitzungen seiner 20 Ausschüsse in Brüssel. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der institutionellen Dynamik des Parlaments sowie auf deren Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess der EU und die Beziehungen zu Drittstaaten, insbesondere zur Schweiz. Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die für die Schweiz relevanten gesetzgeberischen Entwicklungen zu verfolgen.

Delegation für die Beziehungen mit der Schweiz

Das Europäische Parlament pflegt den Dialog mit Ländern ausserhalb der EU mittels Delegationen. Eine dieser Delegationen ist für die Beziehungen zur Schweiz sowie zu Island, Norwegen und dem Europäischen Wirtschaftsraum zuständig. Die schweizerische Bundesversammlung verfügt ebenfalls über eine Delegation, die für die Beziehungen zur EFTA und zum Europäischen Parlament zuständig ist. Diese beiden Gremien sind für die offiziellen Kontakte zwischen den Parlamenten zuständig und halten regelmässig Sitzungen ab, die abwechselnd in der Schweiz und in Strassburg/Brüssel stattfinden.

Die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament erfolgt insbesondere über:

  • Arbeitssitzungen der Delegationen;
  • Treffen zwischen den Präsidenten des Schweizer Parlaments und des Europäischen Parlaments;
  • gegenseitige Studienbesuche parlamentarischer Kommissionen;
  • Treffen und Austausche zu aktuellen Themen von gemeinsamem Interesse.

Abteilung Europa

Die Abteilung Europa ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle europapolitische Fragen. 

Europapolitik der Schweiz