Bundesrat will mit Unternehmenssteuerreform die Wettbewerbsfähigkeit stärken

Medienmitteilung, 30.04.2014

Bern - Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Reform der Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Steuerstandort Schweiz soll attraktiv bleiben und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Dafür ist Rechtssicherheit erforderlich, die nur ein international akzeptiertes Steuersystem zu leisten vermag. Die Kantone unterstützen die von der Projektorganisation vorgeschlagene Stossrichtung. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen haben in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Die hier ansässigen Firmen schaffen Arbeitsplätze, tätigen Investitionen und sorgen für ein hohes Steueraufkommen. Die Unternehmen mit kantonalem Steuerstatus kamen in den vergangenen Jahren jeweils für die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes auf. Entwicklungen auf internationaler Ebene, namentlich in der OECD, haben dazu geführt, dass gewisse Regelungen des geltenden Rechts nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards sind. Als Folge dieser schwindenden Akzeptanz vermindert sich die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen. Durch die Reform der Unternehmensbesteuerung soll die internationale Akzeptanz konsolidiert werden. Dies sichert zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen. Gleichzeitig soll die Reform mit einem Bündel von weiteren Massnahmen die Systematik des Unternehmenssteuerrechts verbessern. Die Arbeiten einer gemeinsamen Projektorganisation von Bund und Kantonen bilden die Grundlage für die Eckwerte der Reform. Die Projektorganisation hatte im Dezember 2013 einen Bericht erstellt, in dem verschiedene Massnahmen dargelegt und evaluiert werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden von den Kantonen grundsätzlich begrüsst.

Internationale Entwicklungen

Im Rahmen der laufenden Prüfung sämtlicher Steuerregimes von OECD-Mitgliedstaaten wurden mehrere auch seitens der EU kritisierte Schweizer Regimes als problematisch eingestuft, dies in erster Linie wegen der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Unternehmensgewinne. Die Prüfung umfasst auch „IP-Boxen" (auch Patent- oder Lizenzboxen genannt), wie sie verschiedene europäische Staaten kennen.

Parallel dazu führt die Schweiz weiterhin Gespräche mit der EU mit dem Ziel, in den nächsten Monaten eine ausgewogene Verständigung zu Fragen der Unternehmensbesteuerung zu erzielen und den entsprechenden, seit 2012 andauernden Dialog abzuschliessen.

Weiteres Vorgehen

Das Eidgenössische Finanzdepartement wird, gestützt auf den Bericht der Projektorganisation und der dazu eingegangenen Stellungnahmen der Kantone, eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Es ist geplant, dass die Vernehmlassung bis im September 2014 eröffnet wird. Bei den weiteren Arbeiten werden die zwischenzeitlichen internationalen Entwicklungen zu beachten sein.

Dateianhänge: Ergebnisbericht (pdf, 152kb)

Adresse für Rückfragen:

Fabian Baumer, Vizedirektor, Leiter Steuerpolitik, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 31 325 31 67, fabian.baumer@estv.admin.ch

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Der Bundesrat
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