Steuerung der Zuwanderung: Bundesrat entscheidet sich für Schutzklausel

04.12.2015

Der Bundesrat hat heute eine Aussprache geführt darüber, wie die Zuwanderung verfassungskonform geregelt werden kann. Dabei hat er unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse zum Entwurf der neuen Ausländergesetzgebung verschiedene Vorentscheide gefällt: Der Bundesrat will mittels einer Schutzklausel die Zuwanderung von Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) fallen, steuern. Dabei strebt er eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Für den Fall, dass mit der EU nicht rechtzeitig eine Einigung erzielt werden kann, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, parallel dazu eine Botschaft mit einer einseitigen Schutzklausel auszuarbeiten. Diese Botschaft soll bis Anfang März 2016 vorliegen. Massnahmen zur Ausschöpfung des Inlandpotentials sowie zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt werden am 18.12. im Bundesrat behandelt.

Simonetta Sommaruga und Didier Burkhalter
DEA